Am 17.11.2018 gegen 2:00 Uhr ist der 85-Jährige Rentner Dietrich P. in seinem Einfamilienhaus in Wittenburg getötet worden. Ein 20 Jahre alter Afghane, sein ehemaliger Pfleger, soll den Rentner mit einem Messer am Hals in seinem Schlafzimmer ermordet haben, als der Rentner schlief. Der Afghane wurde noch am selben Tag verhaftet.
Tochter war Flüchtlingshelferin
Der Beschuldigte ist abgelehnter Asylbewerber, der derzeit noch bis Ende Januar 2019 über einen Duldungsstatus einer sächsischen Behörde verfügt. Er war mit dem Opfer persönlich bekannt und im August 2018 für eine Woche mit der Pflege des Rentners betraut. Der Afghane lebte in einer Flüchtlingsunterkunft im Raum Zwickau. Dort sei die Tochter des Opfers in der Flüchtlingshilfe aktiv. Sie habe dem jungen Mann den Job bei ihrem Vater vermittelt. Zur Tatzeit sollte er Hilfsarbeiten am Haus des Opfers ausführen.
Haushaltshelfer hatte alles über Babyphone gesehen
Die Tat wurde u.a. deshalb so schnell aufgeklärt, weil ein bosnischer Haushaltshelfer, der mit im Haus des Rentners lebte, über eine Kamera in einem Babyphone den Angriff des Beschuldigten gesehen hatte. Der zunächst flüchtige Tatverdächtige konnte noch am Nachmittag des 17.11.2018 festgenommen und im Anschluss der Haftrichterin vorgeführt werden, die den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Das Tatmotiv ist derzeit noch unklar. Anhaltspunkte auf eine politisch/religiös motivierte Tat bestehen nicht.
Reaktionen aus den Parteien
Lorenz Caffier (CDU), der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, warnte vor einer Instrumentalisierung und teilte mit: „Ich bin davon überzeugt, dass die Justiz die Umstände und Motive der Tat restlos aufklären und den Täter einer gerechten Strafe zuführen wird.“ Wittenburgs Bürgermeisterin Margret Seemann (SPD) sprach sich kritisch gegen Mahnwachen aus, die u.a. von der AfD angekündigt wurden.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, kritisierte die Asylpolitik und forderte den Innenausschuss dazu auf, den Fall zu untersuchen:
„Warum ist der mutmaßliche Täter ausreisepflichtig, aber geduldet gewesen? Ist der mutmaßliche Täter vorher bereits mit Straftaten auffällig gewesen? Warum werden bis heute fast ausnahmslos alle Personen trotz Artikel 16a des Grundgesetzes nach Deutschland gelassen?
Den etablierten Parteien muss doch nun langsam klar werden, dass über kulturelle und psychologische Ursachen dieser Gewalt offen diskutiert werden muss. Kulturelle Faktoren pauschal auszuschließen, ist blind und wird dem Schutz der einheimischen Bevölkerung schon lange nicht mehr gerecht.
Nun muss die Politik eine schnelle Aufklärung für das berechtigte öffentliche Interesse sicherstellen. Der Innenausschuss muss sich zügig mit dieser Angelegenheit beschäftigen.“