Die Akzeptanz für die Windenergie schwindet, das zeigen nicht nur die verstärkte Beteiligung an den Verfahren zur Planung der Eignungsgebiete, sondern auch die steigende Anzahl an Bürgerinitiativen, Petitionen, Mahnwachen und Demonstrationen.
Gestern blockierten Windkraftgegner vor dem Schweriner Landtag den Verkehr und demonstrierten wieder für ein Moratorium für Windkraftanlagen. Die Bürger des „Freien Horizont“ sind maßlos enttäuscht, da die Regierungsparteien scheinbar wenig Interesse haben mit ihnen in den Dialog zu treten.
Fast die Hälfte aller derzeit bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft- und Umwelt (StALU) laufenden Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern laufen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist nach den einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes unter Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen sicherlich rechtens. Aber die Betreiber kennen die Schlupflöcher ganz genau. Bei näherer Betrachtung könnte man meinen, dass die Planungen und Anträge bei einigen ganz bewusst über die Anzahl der Windenergieanlagen gesteuert sind, dass man von den vereinfachten Verfahren profitiert.
Kritisch zu betrachten ist, dass sich von den betreffenden 237 Anlagen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung lediglich 4 in einem bestätigtem Windeignungsgebiet (RREP 2010) befinden.
Die Regionalen Planungsverbände im Land befinden sich zum wiederholten Male im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung der Raumentwicklungsprogramme. In der jetzigen Phase werden die Pläne für zukünftige Windeignungsgebiete vorgestellt. Laut Liste sind 177 Anlagen für diese Windeignung vorgesehen. Die Bürger haben hier ein Einspruchsrecht, das zunehmend wahrgenommen wird. Die Genehmigungen dieser Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ohne Öffentlichkeitsbeteiligung greifen den Plänen vor und können nicht rückgängig gemacht werden.
Es sind sogar 56 Anlagen in Gebieten beantragt worden, die bisher gar nicht für eine Windeignung eingestuft wurden. Wenn hier eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden würde und zusätzlich, wie es bei einigen der Fall ist, nach Einzelfallprüfung auch auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wird, muss man sich nicht wundern, wenn die Anwohner verärgert sind und jegliches Vertrauen in die Behörden verlieren.
Viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern fühlen sich zunehmend von der derzeitigen Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen gestört. Sie sehen ihr teilweise ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch den Infraschall und psychologische Effekte gefährdet. Die Landesregierung sei in der Pflicht, durch aktives Handeln Abhilfe zu schaffen und die Wirksamkeit des möglicherweise verletzten Grundrechtes sicherzustellen.
Aber nicht nur die Einschränkungen ihrer Lebensgewohnheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern auch die Zerstörung der Landschaft und den Verlust der Grundstückswerte durch den Betrieb von Windenergieanlagen in ihrem Umfeld werden bemängelt. Wenn die Menschen das Gefühl haben, ihre Gesundheit und ihr Zuhause sind gefährdet, sollte die Landesregierung die vorgebrachten Argumente sehr ernst nehmen. Ein förmliches Aussetzen des Genehmigungsverfahrens ist aus der Sicht der Landesregierung jedoch nicht möglich.
Nur die AfD-Fraktion steht bisher auf Seiten der Windenergieskeptiker und bringt entsprechende Anträge im Landtag ein (hier klicken). Neben dem vorübergehenden Stopp für Genehmigungen von Windkraftanlagen wurde in der Vergangenheit auch die Abschaffung der Privilegierung der Windenergie zum wiederholten Male auf die Tagesordnung.
Die Landesregierung weigert sich jedoch hartnäckig, auf Bundesebene dafür zu sorgen und somit Initiativen anderer Bundesländer wie Brandenburg und NRW zu unterstützen.