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Schwerin (dpa/mv)
Im Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des Kreisverbandes Müritz der Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat das Landgericht Schwerin eine Haft- und eine Bewährungsstrafe verhängt. Die Richterinnen und Richter verurteilten am Freitag den langjährigen Geschäftsführer der Awo, Peter Olijnyk, wegen schwerer Untreue zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren.
Gegen den ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann verhängten sie wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Den beiden Angeklagten im Alter von 72 beziehungsweise 78 Jahren hatte die Anklage vorgeworfen, 2005 und 2012 ohne die notwendige Mitwirkung anderer Vorstandsmitglieder Olijnyks Einkommen unangemessen erhöht zu haben. Dadurch sei der Awo ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Olijnyk hatte für sich einen Freispruch beantragt. Lohmanns Verteidiger hatte sich nicht zu einer angemessenen Strafe geäußert.