Bundesrechnungshof fürchtet um die deutsche Budget-Hoheit. AfD sieht sich bestätigt

Der Bundesrechnungshof fürchtet um die deutsche Budget-Hoheit. Er will die Rechte der Bundesregierung bei Verhandlungen einschränken, in denen es um die Weiterentwicklung der Europäischen Union und des Euro geht. Der Bundestag soll mehr Befugnisse erhalten. Ein am 2. November veröffentlichtes Gutachten des Bundesrechnungshofs kommt zu folgendem Fazit bezüglich des EWF: „Der Europäische Währungsfonds könnte für Deutschland erhebliche finanzielle Risiken bergen – und die Bundesrepublik sogar ihr Vetorecht verlieren.“

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickelt werden. Stabilitätshilfen an Mitglieder sollen künftig früher und unkomplizierter gewährt werden. Die Gelder sollen an geringere Auflagen geknüpft werden. Bislang werden langfristige Kredite gegen strikte Reformauflagen durch den Rettungsfonds vergeben.

Kay Scheller, der Präsident des Bundesrechnungshofes, hält die Pläne der Europäischen Kommission zum Umbau des Rettungsschirms ESM „nicht für zielführend“, um die Eurozone dauerhaft zu stabilisieren, da er Fehlanreize schaffen würde. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte bereits im Frühjahr versucht, das Verhandlungsmandat von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Brüssel einzuschränken, war jedoch am Koalitionspartner SPD gescheitert.

AfD sieht Bedenken gegen EWF-Pläne der EU bestätigt

Peter Boehringer, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Bundestags und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sieht die Bedenken der Alternative für Deutschland gegen die EWF-Pläne der EU bestätigt:

„Die EU hat zusammen mit der EZB, der Bundesbank und dem ESM inzwischen mehr als 15 sogenannten ‚Rettungsvehikel‘ zur Dauerrettung des Euros installiert. Die deutsche Haftungs- und später Zahlungslast für den auf Dauer unrettbaren Euro beträgt dadurch bereits heute über 2.000 bis 3.000 Milliarden Euro. […]

Die ‚Weiterentwicklung‘ des immerhin noch einer gewissen parlamentarischen Kontrolle unterliegenden ESM zu einem dann fast völlig supranational agierenden ‚Rettungs‘-Fonds EWF wird von der AfD-Fraktion seit dem Aufkommen der Pläne 2017 auf allen parlamentarischen Ebenen kritisiert.

Der Bundesrechnungshof bestätigt in seinem heute veröffentlichten Gutachten alle unsere Bedenken:

– Stabilitätshilfen sind an Bedingungen und Reformauflagen zu knüpfen (das wäre speziell bei Notfalls-Rettungsaktionen, wie sie der EWF durchführen soll nicht mehr zu gewährleisten).

– Ohne Konditionalität der Rettungsgelder besteht ein ‚moral hazard‘ Risiko, d.h. unsolide wirtschaftende Staaten und Banken würden sich auf die Rettung durch den EWF verlassen.

– Nationale Verantwortung der Euro-Staaten muss vor supranationaler EU-Hilfe gehen (was der EWF nicht mehr gewährleistet).

– Eine Vergemeinschaftung von Risiken in der EUR-Zone ist gemäß Art 125 AEUV verfassungswidrig (‚No Bailout-Gebot‘).

– Deutschlands Haftung darf nicht noch weiter ausgeweitet werden – was FAKTISCH (!) im Falle einer akuten Krise geschehen würde.

– Die Bundesregierung hatte bislang eine Erhöhung des Stammkapitals und damit auch der Haftung Deutschlands für den ESM/EWF explizit ausgeschlossen. Nunmehr hält sie dies nur noch für ‚unwahrscheinlich’.

Letztlich laufen diese richtigen und wichtigen Bedenken des BRH alle auf eines hinaus – wenn es auch im Gutachten unausgesprochen bleibt: Der EWF wäre so wie er derzeit von der Kommission und dem SPD-geführten BMF konzipiert ist in keiner Weise regel- und gesetzkonform einzuführen. Dieses planwirtschaftliche Zerstörungs-Instrument der so wichtigen Staatsanleihenmärkte und eines marktwirtschaftlichen Bankensystems darf somit nicht eingeführt werden!“

Quelle: Süddeutsche Zeitung, AfD Bundestagsfraktion

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