Covid19: MV-Schulen zu, Grenzen noch offen

Am Samstag, den 14.03.2020 veranlasste Ministerpräsidenten Manuela Schwesig (SPD) in Kooperation mit ihrem Kabinett, den Oberbürgermeistern und den Landräten einige Maßnahmen. Ziel sei es, die Bevölkerung vor der aggressiven Covid-19-Pandemie zu schützen. Dabei sollen insbesondere ältere und schwächere Bürger geschützt werden. Die derzeitige Ausbreitungslage kann man auf der Interaktiv-Karte der Berliner Morgenpost ablesen (hier klicken).

Medizinische Versorgung

Die Landesregierung fordert die Krankenhäuser auf, jetzt den Einsatz der Ärzte, des Pflegepersonals und des weiteren Personals, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, so zu planen und zu erhöhen, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beatmungsbetten in ihren Kliniken gestärkt wird. Im Auftrag der Landesregierung werden zusätzliche Beatmungsgeräte beschafft. Um die hausärztlichen Praxen zu entlasten, werden neun Corona-Testzentren ab Montag, den 16.03.2020, den Betrieb aufgenommen haben, im Laufe der nächsten Woche kommen drei weitere Testzentren hinzu. Weitere werden bei Bedarf entwickelt.

Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind bis auf Weiteres untersagt. Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.

Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und Universitäten

Ab dem 16.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 sind alle Kitas und Horte sowie Einrichtungen der Tagespflege, öffentlichen und privaten Schulen, Berufsschulen sowie Internate geschlossen. Der 16.03.2020, als Übergangstag genutzt. Der Aufbau von Parallelstrukturen ist nicht zulässig.

Im Rahmen einer Notfallbetreuung werden Kinder folgender Berufsgruppen in den Klassenstufen 1 bis 6 noch angenommen: Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, Kommunale und Landesbehörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV)

Hochschulen und Lehrbetrieb werden in dem Zeitraum ebenfalls geschlossen. Bevorstehenden Prüfungen zur mittleren Reife, Fachhochschulreife und Abitur sollen sichergestellt werden.

Alten- und Pflegeheime, Medizinische Einrichtungen

Aus Gründen der Prävention dürfen Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser ab dem 15.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 grundsätzlich nicht von Besuchern betreten werden. Dies gilt ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen.

Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Theater, Sporthallen, Schlösser und Informationszentren wie z. B. der Nationalparkverwaltungen sind ab dem 15.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 zu schließen. Private Betreiber sollten dieser Regelung folgen.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, sollen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet im häuslichen Bereich arbeiten. Jedenfalls dürfen diese Personen insbesondere folgende Einrichtungen nicht betreten:

  • Kindertagesstätten
  • Horte
  • Tagespflegestellen
  • Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Kinder betreut werden
  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Berufsschulen und Hochschulen
  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Arbeitgeber werden gebeten, pragmatische Lösungen zu finden und, soweit möglich, Heimarbeit insbesondere auch für Berufspendler zu ermöglichen.

Verwaltung und Justiz

Die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungen des Landes, der Justiz sowie der kommunalen Ebene ist grundsätzlich sicherzustellen. Dazu sind in den jeweiligen obersten Landesbehörden sowie kommunalen Verwaltungen Notfallpläne zu erarbeiten, Schlüsselfunktionen zu identifizieren, Vertretungsregelungen zu überprüfen, ggf. zu erweitern und nicht zwingend notwendige Funktionen in das häusliche Umfeld zu verlagern (Home-Office). Der Publikumsverkehr ist auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.

Für erwachsene Strafgefangene wird eine landesweit zentrale Aufnahmestation in der JVA Bützow, für jugendliche Strafgefangene in der JVA Neustrelitz eingerichtet.

Hilfen für die Wirtschaft

Seitens des Landes wird ein Hilfsprogramm vorbereitet, um möglichst schnell kurzfristige Folgen für Unternehmen abzufedern. Dieses wird mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den kommunalen Spitzenverbänden am Montag, den 16.03.2020 in einem Spitzengespräch mit der Landesregierung unter Leitung der Ministerpräsidentin beraten.

Bürgerhotline

Im Laufe der nächsten Woche wird eine zentrale Bürgerhotline zusätzlich zu den bereits bestehenden fachlichen Bürgerhotlines der Ressorts eingerichtet, zunächst in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr. Dazu werden aus der Staatskanzlei und den Ministerien jeweils bis zu 5 Kolleginnen und Kollegen abgeordnet, die in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen die auflaufenden Fragen beantworten.

Bundesregierung wirkt langsam

Das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung wird insbesondere in den sozialen Netzwerken heftig kritisiert. So schlossen zahlreiche Staaten bereits ihre Grenzen, dazu zählt auch unser Nachbarland Polen, das keine Ausländer mehr hineinlässt. Die Bundesregierung beschloss am 15.03.2020 aber nur eine Teillösung. Die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz werden ab dem 16.03.2020 geschlossen. Weiterhin offen ist beispielsweise der Flughafen in Rostock-Laage, wo noch einige Flieger ankommen. Das Einreisen nach MV aus Polen oder aus skandinavischen Ländern per Schiff ist noch möglich.

Das gilt anderswo schon in der Welt

In Italien, China, Spanien oder im Iran wurden auch weit heftigere Maßnahmen in die Wege geleitet, um der Lage Herr zu werden. Zum Beispiel Ausgangssperren für Einwohner, Atemschutzmaskenpflicht in der Öffentlichkeit, Wärmebildkameras, Hautflächen-Temperaturmessungen auf der Straße, biologische Abwehrteams desinfizieren Plätze und selbst Grenzen innerhalb von städtischen Bezirken sind üblich. Wer im Supermarkt einkaufen geht, darf dies teilweise nur im Abstand von einigen Metern. Von den Risikogebieten scheint bisher aber nur die chinesische Regierung das Virus unter Kontrolle gebracht zu haben.

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