Das vom dänischen Verteidigungskommando zur Verfügung gestellte Foto zeigt das Nord-Stream-2-Gasleck in der Nähe von Bornholm aus der Luft. Foto: -/Danish Defence Command/dpa (Foto: dpa)
Stockholm (dpa) – In den noch immer ungeklärten Fall um die Sabotage an den Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 dürfte zumindest von schwedischer Seite aus in Kürze Bewegung kommen. Der in Schweden mit den Untersuchungen betraute Staatsanwalt Mats Ljungqvist sagte der Zeitung «Expressen», er wolle in den kommenden Tagen eine Entscheidung in der Angelegenheit treffen.
Er könne noch nicht sagen, ob es Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag werde, aber ein Entschluss stehe bevor, wurde er am Montag von dem Blatt zitiert. Die schwedische Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass eine Entscheidung innerhalb der nächsten Tage erwartet werde und diese nur die schwedischen Ermittlungen betreffe.
Details ließ Lungqvist offen. Ob er also beispielsweise beschließen wird, die Ermittlungen einzustellen, Anklage zu erheben oder einen möglichen internationalen Haftbefehl gegen Tatverdächtige auszustellen, ist damit offen.
Am 26. September 2022 waren mehrere Explosionen in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt worden. In Schweden wurden daraufhin ebenso Ermittlungen aufgenommen wie in Deutschland und in Dänemark. Ljungqvist bestätigte im November 2022 die von Anfang an gehegte Vermutung, dass es sich um Sabotage handelte. Analysen hätten Sprengstoffreste an mehreren Fremdkörpern gezeigt, erklärte er.
In einem gemeinsamen Brief an den Weltsicherheitsrat schrieben die UN-Botschaften Deutschlands, Dänemarks und Schwedens im Sommer 2023, die Ermittler hätten Sprengstoffspuren auf einer verdächtigen Segeljacht entdeckt. Es bestehe der Verdacht, dass diese zum Transport des bei der Sabotage eingesetzten Sprengstoffs genutzt worden sei, hieß es in dem Schreiben, in dem aber auch betont wurde: «Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Identität der Täter und ihre Motive zuverlässig zu klären, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob der Vorfall von einem Staat oder einem staatlichen Akteur gesteuert wurde.»