FDP und AfD mobilisieren gegen linke Richterin

GREIFSWALD/SCHWERIN. Am 04. Juni 2020 protestierte die FDP MV vor dem Greifswalder Verfassungsgericht gegen die umstrittene Richterin Barbara Borchardt (Die Linke). Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern will die AfD-Fraktion mit einem Abwahl-Antrag die anderen Parteien in Erklärungsnot bringen. Grund für die Ablehnung ist der Vorwurf einer Verfassungsfeindlichkeit. Borchardt wurde vor einigen Wochen in einem zweiten Wahlgang auch von der CDU-Fraktion im Schweriner Landtag gewählt.

FDP mobiliserte vor das Gerichtsgebäude

In einem Aufruf erklärte die FDP MV: “ […] die Wahl Barbara Borchardts zur Landesverfassungsrichterin durch den Landtag vor wenigen Wochen hat uns Freie Demokraten und viele weitere Menschen bundesweit erschüttert. Ein Gründungsmitglied der „Antikapitalistischen Linken“ und gleichzeitig einer Person, die die DDR nicht als Unrechtsstaat ansehen möchte, Mauertote verhöhnt und nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetztes steht, kann aus unserer Sicht keine Hüterin unserer Verfassung sein.“

Vor dem Gerichtsgebäude in Greifswald versammelten sich ein Dutzend FDP-Anhänger mit Schildern und einer DDR-Flagge.

AfD geht den parlamentarischen Weg

Die Landtagsfraktion der AfD stellt die CDU-Fraktion erneut vor die Wahl. Nach den bundesweiten, heftigen Wellen der Empörung könnte dies die CDU und Koalition erneut vor eine Zerreißprobe stellen. In der nach dem Rücktritt von Fraktions- und Landeschef Vincent Kokert führungslosen Landes-CDU rumort es gewaltig. Nach der ersten Nichtwahl der Richterin kam es zudemzu heftigen Streits innerhalb der Landesregierung. Gar von einem Platzen der Großen Koalition in Schwerin war die Rede.

Um vermeintlichen „Schaden abzuwenden“ erklärte der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer, dass ein Abwahl-Antrag eingebracht wird. Kramer führte aus: „Dass eine Person, die in einer extremistischen Organisationen Mitglied ist, bei einer solchen Wahl die notwendige Zweidrittelmehrheit bekommen hat, hat dem Ansehen des Landtags großen Schaden zugefügt. Es ist davon auszugehen, dass mit der Dauer ihrer Zugehörigkeit auch das Ansehen des Landesverfassungsgerichts Schaden nimmt.

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