Innenministerkonferenz: Datenspeicherung und Querdenkerbeobachtung

Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Schwerin (dpa/mv)

Bei der Innenministerkonferenz hat Mecklenburg-Vorpommern mit weiteren Bundesländern das Thema Vorratsdatenspeicherung angemeldet. Dabei soll es um mehr Rechtssicherheit nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gehen, wie das Innenministerium in Schwerin auf Anfrage mitteilte.

Das Urteil von Oktober sah unter anderem vor, das Sicherheitsbehörden in der EU die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten der Bürger nicht ohne konkreten Verdacht auf Terrorismus oder eine schwere Straftat speichern lassen dürfen. Es gebe jedoch besondere, genau definierte Ausnahmefälle: Bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität halten die Richter eine zeitlich begrenzte, begründete Vorratsdatenspeicherung für zulässig – aber nur dann.

Diese Instrumente seien notwendig im Kampf gegen Kinderpornografie, Hass und Rechtsextremismus, betonte das MV-Innenministerium. Je früher es hier Lösungen gebe, umso mehr sei den Ermittlungsbehörden geholfen.

Die Innenminister von Bund und Ländern beraten an diesem Donnerstag auch über den Umgang mit extremistischen Tendenzen in der «Querdenker»-Bewegung, die gegen die Corona-Auflagen Front macht. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet die Bewegung und geht von einer «extremistischen Bestrebung» aus, wie die Behörde und das dortige Innenministerium am Mittwoch mitteilten. Die Bewegung sei im Nordosten aktuell weniger aktiv, hieß es aus dem Innenministerium in Schwerin.

Allgemein, Deutschland, Leben, M-V, Politik, Schwerin
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.