Kabinett Schwesig verschärft erneut Corona-Maßnahmen

Manuela Schwesig (SPD), die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Schwerin (dpa/mv)

Trotz zuletzt sinkender Corona-Fallzahlen gelten von Montag an in ganz Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Schutzvorkehrungen. Kinos, Theater, Museen, die Innenbereiche von Zoos, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen müssen flächendeckend geschlossen bleiben. Bislang galten diese Restriktionen nur in der Mitte und im Osten des Landes, weil dort Infektionen und Klinikeinweisungen besonders häufig waren. Da aber die Corona-Ampel landesweit über mehrere Tage auf Rot stand und mit der Omikron-Variante eine weitere Infektionswelle erwartet wird, hatte die Landesregierung die landesweiten Schließungen verfügt. Sportveranstaltungen sind nur noch ohne Zuschauer erlaubt, Feiern in Gaststätten untersagt – auch zu Silvester.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) appellierte an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Situation ernst zu nehmen. Die Intensivstationen der Krankenhäuser seien bereits stark beansprucht, das Personal seit Monaten extrem belastet. Durch die befürchteten Omikron-Infektionen könne sich die Lage noch einmal zuspitzen, da dann auch häufiger Quarantäne-Anordnungen getroffen werden müssten. Das wiederum könne zu massiven Personalengpässen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch bei Feuerwehr, Polizei und im Bereich der Energieversorgung führen. «Das können wir durch konsequentes Handeln noch verhindern», sagte Drese und warb erneut dafür, die Impfangebote zu nutzen.

Bereits seit Freitag gelten in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte. Die Landesregierung hatte die bundesweit spätestens ab dem 28. Dezember verbindliche Regelung früher in Kraft gesetzt als die meisten anderen Bundesländer. Für private Zusammenkünfte sind nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Haushalte mit Ungeimpften dürfen sich weiterhin mit höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen.

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