Kommunalfinanzen M-V: Das Land wird 2020 spendabler

Nach zähem Ringen kam es am 24.09.2019 endlich zu einer Einigung. Städte- und Gemeindetagsvertreter, Landesvertreter und Landräte einigten sich auf Rahmenbedingungen für einen neuen kommunalen Finanzausgleich und die künftige Finanzierung der Kommunen ab 2020.

Die Staatskanzlei äußerte sich per Pressemitteilung: „Im Ergebnis stellt das Land über die im März getroffenen Vereinbarungen hinaus in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt zusätzlich 85 Mio. Euro für die Kommunen bereit. Davon werden 30 Millionen Euro zur Verlängerung der Übergangspauschale für Zentren genutzt. Auch alle anderen Kommunen profitieren von den erhöhten Zuweisungen. Es erfolgt eine Anpassung der Beteiligungsquote auf 34,163 Prozent. Das Verfahren zur regelmäßigen Prüfung und Anpassung der Beteiligungsquote soll künftig gemeinsam im FAG-Beirat abgestimmt und objektiviert werden.“

„Die Finanzausstattung der Kommunen steigt ab 2020 gegenüber 2019 um 352 Millionen Euro. Das zeigt, dass wir zu unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen stehen“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer.

Dr. Reinhard Dettmann, Vorsitzender des Städte und Gemeindetag, erklärte: „Wir begrüßen, dass es für eine große Zahl unserer Mitglieder über das Ergebnis vom 5. März 2019 hinaus zu spürbaren Verbesserungen kommen wird.“

Die Opposition im Landtag übt sich in Generalkritik. Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider erklärte in einer Pressemitteilung: „Grundsätzlich begrüßen wir die finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land. […]Anstatt von Anbeginn auf Augenhöhe mit den kommunalen Vertretern zu verhandeln, um Bedarfe, Mittel und Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunen zu erörtern, erfolgt nun eine kleine Finanzspritze nach der anderen. Nun erfolgt eine pauschale Mittelzuweisung von 42 und 43 Mil. € für die nächsten beiden Jahre. Das hört sich zunächst gut an, wirkt aber wie eine Beschwichtigungspolitik. Die Zahlen für 2021 sind auch noch gar nicht bekannt. Sinnvoller wäre es, zu Beginn einer Legislaturperiode mit der kommunalen Seite, perspektivisch die Planung in einem Konzept für die folgenden fünf Jahre zu erörtern. Darüber hinaus muss natürlich die Feinjustierung weiterhin im Rahmen des zweijährigen Modus zum FAG stattfinden.“

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