Kosten für Pflegebedürftige in Heimen in MV stark gestiegen

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Berlin/Schwerin (dpa/mv)

Die Kosten für Pflegeheimplätze sind in Mecklenburg-Vorpommern in den zurückliegenden vier Jahren doppelt so stark gestiegen wie im Bundesdurchschnitt. Wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen hervorgeht, zahlten Heimbewohner im Nordosten Mitte 2021 durchschnittlich 1685 Euro pro Monat. Das waren 482 Euro oder 40 Prozent mehr als im Juli 2018.

Bundesweit stiegen die Eigenbeiträge im gleichen Zeitraum um 18 Prozent auf durchschnittlich 2125 Euro. Die Kostensteigerung binnen Jahresfrist betrug in Deutschland durchschnittlich 110 Euro, im Nordosten 145 Euro.

Die Durchschnittsrente liegt im Nordosten nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bei etwa 1300 Euro im Monat. Betriebsrenten, wie im Westen, und Einnahmen aus Kapitalerträgen und Immobilien sind eher die Ausnahme.

Im Vergleich der Bundesländer liegt die Kostenbelastung für die rund 20.000 Pflegeheim-Bewohner und -Bewohnerinnen in Mecklenburg-Vorpommern trotz der Steigerung noch immer im unteren Bereich. Nur in Sachsen-Anhalt war der Eigenbeitrag mit durchschnittlich 1539 Euro niedriger. Im Länder-Vergleich am teuersten sind Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 2496 Euro im Monat.

Darin enthalten sind Zuzahlungen für Pflege und Betreuung, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die anteilig auf die Heimbewohner umgelegten Investitionskosten. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Heimbewohner für Zimmer und Essen im Schnitt 622 Euro pro Monat bezahlen, für Pflege und Betreuung 724 Euro. Je nach Pflegestufe erhalten die Heimbetreiber auch Geld von den Pflegekassen.

Um die rasant steigende Belastung der bundesweit mehr als 800.000 Pflegebedürftigen in den Heimen zu dämpfen, hatten Bundestag und Bundesrat jüngst eine Reform beschlossen. Demnach bekommen Heimbewohner vom 1. Januar 2022 an einen neuen Zuschlag. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll damit im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Diese Änderungen werden vielfach als unzureichend eingestuft. So warnte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele: «Die Kosten gehen durch die Decke. Der beschlossene Pflegezuschuss löst sich damit schneller in Luft auf als gedacht.» Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte, dass Heimbewohner im ersten Jahr nach ihrem Einzug durch die nun beschlossene Reform nicht entlastet würden.

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) bezeichnete die Änderungen durch den Bund am Mittwoch als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal. «Dennoch muss eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung das Ziel sein», betonte sie.

Der Linken-Landtagsabgeordnete Torsten Koplin verwies darauf, dass die nun beschlossene Entlastung so richtig erst nach mehreren Jahren im Heim greife, viele aber gar nicht so lange dort lebten. «Das ist eine Mogelpackung der üblen Art», sagte Koplin der «Ostsee-Zeitung».

Die jüngste Pflegereform zielt neben der Entlastung bei den Eigenanteilen auf bessere Löhne für Pflegekräfte. Versorgungsverträge darf es dafür ab September 2022 nur noch mit Einrichtungen geben, die nach Tarif oder in ähnlicher Höhe zahlen. In der Altenpflege mit bundesweit rund 1,2 Millionen Beschäftigten erhält laut Arbeitsministerium in Berlin nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Bundesregierung für die ganze Branche verbindlich machen wollte, war gescheitert.

Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Menschen ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen. Der Bund gibt ab 2022 außerdem jährlich eine Milliarde Euro als Zuschuss in die Pflegeversicherung.

© dpa-infocom, dpa:210707-99-290561/4

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