Landesrechnungshof pulverisiert Schwesigs Corona-Schattenhaushalt

Martina Johannsen blickt in die Kamera. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Schwerin (dpa/mv)

Der milliardenschwere MV-Schutzfonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist nach Einschätzung des Landesrechnungshofes in Schwerin gesetzeswidrig. Viele der mit den Notkrediten finanzierten Maßnahmen hätten keinen Bezug zur Pandemie, urteilt die Prüfbehörde in einem jetzt vorgelegten Sonderbericht. Mit dem kreditfinanzierten Sonderfonds werde die seit 2020 geltende Schuldenbremse unterlaufen. Zudem schränke er das Budgetrecht des Parlaments ein. «Das ist keine solide Finanzpolitik, wenn ein solch großer Schattenhaushalt besteht», erklärte Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen bei der Vorlage des knapp 150 Seiten umfassenden Prüfberichts.

Das Land hatte 2020 auf dem ersten Höhepunkt der Pandemie insgesamt 2,85 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. In einem Nachtragshaushalt waren im Frühjahr vom Landtag 700 Millionen Euro an Kreditermächtigungen beschlossen worden, im Winter dann weitere 2,15 Milliarden. Auf Antrag der oppositionellen AfD-Landtagsfraktion befasst sich auch das Landesverfassungsgericht in Greifwald mit der Rechtmäßigkeit des MV-Schutzfonds. Ein Urteil wird für Ende August erwartet.

«Eine notlagenbedingte Kreditaufnahme für den MV-Schutzfonds ist legitim», betonte Johannsen. Doch müsse ein sachlicher und zeitlicher Bezug der vorgesehenen Maßnahmen zur jeweiligen Notlage, in dem Fall zur Corona-Pandemie, erkennbar sein. Zudem könnten grundsätzlich nur zusätzliche Maßnahmen über den MV-Schutzfonds abgewickelt werden. Das sei bei einer Vielzahl der Projekte nachweislich nicht der Fall, da sie schon vorher in Planung gewesen seien.

Als Beispiele nannte Johannsen das Schulbauprogramm, für das im MV-Schutzfonds 100 Millionen Euro eingeplant sind, das Sondervermögen für die Universitätsmedizinen im Umfang von 360 Millionen Euro sowie das Digitalisierungspaket mit einem Volumen von insgesamt 400 Millionen Euro. Bei den größeren Vorhaben an den Schulen könne der Bau bis Ende 2024 beginnen. «Wie dies der Pandemiebekämpfung dienen kann, ist nicht nachvollziehbar», sagte Johannsen.

Für den Bericht untersuchte der Rechnungshof auch den bisherigen Abfluss der Schutzfonds-Mittel. Demnach wurden bis Ende April 2022 von den 2,85 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen 1,64 Milliarden genutzt, davon aber lediglich 763 Millionen Euro auch für konkrete Projekte und Wirtschaftshilfen ausgegeben. Johannsen wertete dies als Beleg dafür, dass viele der vorgesehenen Maßnahmen keinen Bezug zur Pandemie hätten oder das Geld nicht im geplanten Umfang benötigt wird.

«Wenn nach zweieinhalb Jahren Pandemie gerade Mal ein Viertel der Corona-Gelder abgeflossen ist, lässt sich nicht begründen, dass nun noch drei Viertel zur Abmilderung der Pandemiefolgen benötigt werden», sagte die Rechnungshof-Präsidentin. Sie ermahnte die Landesregierung, die Kredite aus dem MV-Schutzfonds nur noch in begründeten Fällen zu nutzen und den beschlossenen Rahmen nicht vollständig auszuschöpfen. «Je weniger Kredite das Land aufnimmt, desto weniger muss es zurückzahlen. Und das dient der Generationengerechtigkeit», betonte Johannsen.

Von 2025 an sollen die Corona-Kredite getilgt werden. Dafür plant das Land jährlich 142 Millionen Euro ein.

AfD sieht sich bestätigt

Die AfD-Fraktion sieht sich bestätigt. Ihr haushaltspolitischer Sprecher Martin Schmidt ließ per Pressemitteilung erneute Kritik verkünden. Er forderte die anderen Oppositionsfraktionen zu einer noch schärferen Normenkontrollklage auf. Dafür bräuchte es eine gewisse Mehrheit der Abgeordneten, die aufgrund der Verhältnisse nur mit der AfD zu Stande kommen könnte. „Es gilt aber weiterhin unsere Einladung an die anderen Fraktionen der Opposition sich gemeinsam mit uns und der damit verbundenen Mehrheit einer Normenkontrollklage anzuschließen. Hier muss die einseitige Wahrung der parteipolitischen Machtdistanz unterbrochen werden, wenn es um unsere Landesverfassung geht. Ansonsten kann die Landesregierung weiterhin verfassungswidrig mit einem scheindemokratischen Reptilienfonds walten und schalten, während reguläre Steuereinnahmen für den scharlachroten Klimbim verschwendet werden.“ äußerte sich Schmidt.

SPD-Mann Gundlack langweilt das

Der für Landesfinanzen zuständige Abgeordnete Tilo Gundlack verteidigt die Politik seiner regierungstragenden SPD-Fraktion hingegen: „Wir können in dem jetzt veröffentlichten Bericht keine neuen Aspekte oder Sichtweisen des Landesrechnungshofes feststellen. Es wird nur die kritische Haltung der Behörde wiederholt und das auf 159 Seiten sehr wortreich. Selbst nach einem detaillierten Lesen habe ich keinen neuen Erkenntnisgewinn, sondern nur lange bekannte Sachverhalte entdecken können. Auch in seinem Sonderbericht wiederholt der Landesrechnungshof einmal mehr seine seit 2020 immer wieder veröffentlichten Kritikpunkte. Für mich ist das alter Wein in neuen Schläuchen.

Bericht des LRH

Der Bericht zum Herunterladen befindet sich hier (hier klicken).

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