Landessynode beschließt Gesetz zur Geschlechtervielfalt

Ulrike Hillmann bei einer Veranstaltung in Travemünde. Carsten Rehder/dpa/Archivbild

Travemünde (dpa) – Die Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt ist nun auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Gesetz und soll sich auch sprachlich ausdrücken. Die Landessynode der Nordkirche habe einem entsprechenden Kirchengesetz am Sonnabend in zweiter Lesung zugestimmt, teilte Präses Ulrike Hillmann in Lübeck-Travemünde mit. «Mit diesem Beschluss ist die Anerkennung und Gleichberechtigung aller Geschlechter – weiblich, männlich, divers sowie nicht-binär – in der Nordkirche gesetzlich verankert», sagte sie.

Die Nordkirche vollziehe damit rechtlich nach, was im staatlichen Recht bereits seit fünf Jahren Realität sei: «Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtlichkeit oder Geschlechteridentität diskriminiert werden», so die Präses. Alle Geschlechter seien in der Nordkirche willkommen.

Das Gesetz sieht unter anderem eine geschlechtersensible Sprache vor. Stellenausschreibungen richteten sich künftig an Menschen jeden Geschlechts. Auch bei der Entsendung oder Berufung in Gremien müsse darauf geachtet werden, dass Menschen jeden Geschlechts angemessen berücksichtigt werden.

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