Landtag: FDP will rechtlich gegen Hotspot-Beschluss vorgehen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Schwerin (dpa/mv)

Die FDP-Fraktion will juristisch gegen den Beschluss des Landtags vorgehen, mit dem vorige Woche ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Corona-Hotspot erklärt worden ist. Das habe die Fraktion am Dienstag beschlossen, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer David Wulff mit.

Der Landtagsbeschluss widerspreche dem Bundesinfektionsschutzgesetz, so Wulff. Dieses sehe eine Einzelfallprüfung für jede Kommune vor, ob dort eine Überforderung des Gesundheitssystems droht. Dies sei nicht erfolgt, so Wulff. «Wir halten den Landtagsbeschluss deshalb für unzulässig.»

Wie genau vorgegangen werden soll, werde jetzt geprüft, so Wulff weiter. Dabei werde man sich mit den FDP-Kollegen in Hamburg und Baden-Württemberg kurzschließen, die ebenfalls juristisch gegen mögliche Hotspot-Beschlüsse für ihre Bundesländer vorgehen wollten. Ohne Anschlussregelung können die aktuellen Schutzmaßnahmen nur bis zum 2. April gelten.

Die ebenfalls oppositionelle AfD-Fraktion im Schweriner Landtag schließt ein rechtliches Vorgehen nicht aus. «Wir halten es ganz klar für rechtswidrig, dass einfach alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes zum Corona-Hotspot erklärt wurden», erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Horst Förster. «Ob und wenn ja wie man rechtlich dagegen vorgehen kann, prüfen wir derzeit.»

SPD-Fraktionschef Julian Barlen bezeichnete die von der FDP angekündigte Klage als unpassend und der Lage nicht angemessen. Alle Landkreise und kreisfreien Städte verzeichneten derzeit die höchsten Inzidenzen. Es seien mehrere Ersatzkrankenhäuser am Netz und die Personalnot durch Corona-bedingte Ausfälle sei groß. «Bis zum tatsächlichen und erheblichen Absinken der Infektionszahlen muss über eine Hotspot-Regelung wenigstens der Basis-Schutz durch Masken, 3G und Schutzkonzepte aufrecht erhalten werden. Nur so lässt sich die Verbreitung des Virus wenigstens etwas bremsen und besonders schutzbedürftigen Gruppen zusätzlicher Schutz bieten», argumentierte Barlen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das per Landtagsbeschluss flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt wurde. Die Landesregierung erließ daraufhin am Dienstag eine neue Corona-Landesverordnung, mit der die aktuell geltenden Schutzmaßnahmen, wie Test- und Maskenpflichten, ab Anfang April weiter gelten. Die Lage soll aber regelmäßig überprüft werden, zuerst am 5. April.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hält den Landtagsbeschluss für richtig. Ihr Sprecher führte an, dass MV sehr hohe Inzidenzen, eine hohe Hospitalisierungsrate und eine starke Auslastung der Intensivstationen aufweise. In vielen Kliniken würden planbare Eingriffe abgesagt. Mehr als 100 Patienten seien in Reha-Kliniken verlegt worden. Stationen würden geschlossen, um Personal in zentralen Bereichen zur Verfügung zu haben. In Teilen des Landes sei auch die Notfallversorgung gefährdet.

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