Schwerin (dpa/mv)
Wenige Tage nach der coronabedingten Neufassung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes hat der Landtag in Schwerin die Änderung erstmals angewendet. In einer Sondersitzung stellte das Parlament am Donnerstag mit den Stimmen der SPD/CDU-Koalition und der oppositionellen Linksfraktion fest, dass aufgrund der fortwährenden Corona-Pandemie Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich sind. Damit können Sonderbestimmungen getroffen werden, um die Wahlen dennoch abhalten zu können. Die AfD, die schon die Gesetzesänderung abgelehnt hatte, stimmte dagegen.
Dem Beschluss zufolge kann das für Wahlen zuständige Innenministerium nun per Rechtsverordnung Abweichungen vom üblichen Wahlprozedere zulassen. Dazu gehört, dass eine Wahl zur Verringerung der Ansteckungsgefahren ausschließlich als Briefwahl und damit ohne Wahllokale durchgeführt wird. Die Verordnung bedarf wiederum der Zustimmung des Parlaments, das am 10. März zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammenkommt.
Im April und Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Bürgermeisterwahlen geplant, unter anderem in Altentreptow, Demmin, Friedland, Pingelshagen und Pinnow. Ende April steht die Landratswahl in Nordwestmecklenburg an. Für die vorpommersche Kleinstadt Jarmen war wegen sehr hoher Corona-Infektionszahlen bereits nach dem Standarderprobungsgesetz eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden. Dort läuft die Briefwahl für das Bürgermeisteramt bereits. Die Stimmenauszählung ist für den 7. März geplant.
Der AfD-Abgeordnete Holger Schneider kritisierte die Sonderregelung für Wahlen unter Pandemie-Bedingungen als überzogen. Zudem werde damit das Grundrecht der freien Wahl eingeschränkt. Innenminister Torsten Renz (CDU) verteidigte unter Hinweise auf den Gesundheitsschutz das Vorgehen. Er versicherte zudem, dass weder Bundes- noch Landtagswahl, die beide für den 26. September geplant sind, als reine Briefwahl stattfinden sollten.
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