Henning Foerster, Abgeordnete der Linken im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
Fast jeder dritte Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Und manchen wird sogar der vorenthalten. Mehr Kontrollen sollen nach dem Willen der Linken die Zahl der Gesetzesverstöße eindämmen.
Schwerin (dpa/mv) – In Mecklenburg-Vorpommern sind im ersten Halbjahr 2022 genau 75 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, waren das so viele wie vor Ausbruch der Corona-Pandemie. 2020 und 2021 waren die Halbjahreszahlen trotz annähernd gleichbleibender Kontrollen nur etwa halb so hoch ausgefallen.
Der Arbeitsmarkt-Experte der Linksfraktion im Schweriner Landtag, Henning Foerster, beklagte einen unzureichenden Fahndungsdruck auf unseriös arbeitende Firmen. So seien im ersten Halbjahr 2022 im Nordosten lediglich 748 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt worden. «Bei rund 57.000 Betrieben im Land entspricht dies einer Quote von 1,3 Prozent», rechnete Foerster vor. Wenn Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn nicht einhielten, müssten sie sich mangels Kontrolle kaum Sorgen um Konsequenzen machen. «Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss als Wirtschaftskriminalität bezeichnet werden», sagte er.
Der Linken-Politiker forderte häufigere Kontrollen, um der Einhaltung der geltenden Regeln mehr Nachdruck zu verleihen. Dazu müssten die Prüfstellen personell besser besetzt werden. Im Hauptzollamt Stralsund, das für Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist, seien 2021 etwa 180 Personen im operativen Einsatz tätig gewesen, zu wenig, wie Foerster meint. Zudem regte er die Einrichtung einer zentralen staatlichen Meldestelle für Verstöße gegen Mindestarbeitsbedingungen an.
Foerster verwies auf Erhebungen des DGB, nach denen in Mecklenburg-Vorpommern fast jeder dritte Beschäftigte nach Mindestlohn bezahlt wird. In keinem anderen Bundesland sei der Anteil höher. Deshalb sei die zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde angehobene Lohnuntergrenze für die Menschen im Land so wichtig, könne aber nur zum Teil die aktuelle Teuerung bei Strom, Heizung und Lebensmitteln ausgleichen.