Die rot-schwarze Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will Volksbefragungen einführen. Im Schweriner Landtag forderte die Ministerpräsidentin Manulea Schwesig (SPD) die Parteien zur Zustimmung auf. Die Koalition erhofft sich davon mehr Bürgerbeteiligung und eine größere Zufriedenheit mit der Demokratie.
Bei der „qualifizierten Volksbefragung“ müssten Grundsatzfragen mit besonderer und landesweiter Bedeutung erörtert werden. Das Landesverfassungsgericht soll über die Zulassung entscheiden, der Landtag und Landesregierung diese beschließen. Bei einer Mehrheit von einem Viertel der Wahlberechtigten wäre das Ergebnis bindend.
Als erstes Projekt will Schwesig im Frühjahr 2019 eine Abstimmung zur Senkung des Mindestwahlalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahren.
Opposition kritisiert „Mogelpackung“
Die Opposition kritisierte den Gesetzesvorschlag als „Mogelpackung“. Simone Oldenburg, die Fraktionsvorsitzende der LINKE, forderte die Fragestellungen durch Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag zu beschließen, um Befragungen zu verhindern, die einzig vom Wohlwollen der Landesregierung abhängig wären. Dies wären reine Abnick-Befragungen. Die Landesregierung sollte besser die Hürden für Volksbegehren und -entscheide abbauen. Der CDU-Abgeordnete Torsten Renz sah darin „Nötigung“.
Auch die AfD lehnt die Alleinentscheidungsgewalt zu Fragestellungen bei Volksbefragungen ab und forderte eine Zustimmung durch Zwei Drittel des Landtags. Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ralph Weber, forderte in einer Pressemitteilung „Schritt für Schritt mehr unmittelbare Demokratie zu verwirklichen, bis nach Schweizer Vorbild alle wesentlichen Fragen und Gesetze nur durch Volksabstimmungen direkt vom Volk entschieden werden. […] Denn der Wähler hat es endgültig satt, immer wieder mit angeblich alternativlosen Politikansätzen für unmündig erklärt zu werden.“
Der Landtag überwies den Gesetzesentwurf für die Verfassungsänderung einstimmig zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Quellen: NDR, AfD-Fraktion MV
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