Nach dem abgewiesenen Bürgerbegehren versuchen es Mitglieder der AfD Schwerin nun mit Rechtsmitteln, um den umstrittenen Moscheebaubeschluss rückgängig zu machen. Am frühen Nachmittag übergab eine Delegation der Partei und Stadtvertretung die Klage am Verwaltungsgericht.
In einer Pressemitteilung äußerten sich die Kläger Dr. Hagen Brauer, Petra Federau und Dirk Lerche:
„Der Beschluss über die Grundstücksvergabe an den Islamischen Bund ist allein schon deshalb rechtswidrig, weil das besagte Grundstück im Jahre 2017 seitens der Landeshauptstadt ausdrücklich für eine andere Verwendung angekauft wurde. Neben weiteren baurechtlichen Gründen sowie einer fehlerhaften Grundstücksbewertung enthielten weder der Beschluss noch der vorliegende Vertragsentwurf die vom Innenministerium für erforderlich empfundene Grundgesetzklausel für das sog. Heimfallrecht.“