MV: AfD-Fraktion fordert antisemitische Straftaten korrekt zu erfassen

Laut Antwort der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion werden antisemitische Straftaten automatisch pauschal dem rechten Spektrum (PMK-rechts) zugeordnet, sobald keine näheren Angaben zu Täter, Tatmotiv oder Tatumständen vorliegen. Die würde zu einer Verzerrung der Statistik führen, da antisemitische Übergriffe durch radikale Muslime nicht korrekt erfasst würden.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Aufgrund dieser Praxis ist von einer deutlichen Verzerrung der Kriminalstatistik auszugehen. Dabei ist es von hoher gesellschaftlicher Bedeutung und essentiell für die polizeiliche Präventionsarbeit, politische Straftaten richtig zu erfassen und zu kategorisieren. Antisemitische Straftaten, zu welchen keine hinreichenden Erkenntnisse vorliegen, grundsätzlich nach ‚rechts‘ zu verorten, ist zu kurzfristig gedacht und spiegelt keinesfalls die gesellschaftlich relevanten und politischen Zusammenhänge in unserem Land wider.

Antisemitismus ist heutzutage auch sehr stark zu einem importierten Problem geworden. Gerade bei Migranten aus arabischen Ländern sind antisemitische und judenfeindliche Ansichten weit verbreitet. Man erinnere sich nur an den diesjährigen Vorfall in Berlin, als am helllichten Tage ein Kippa-Träger von einem jungen Syrier mit einem Gürtel malträtiert wurde oder auch an israelkritische- bis feindliche Demonstrationszüge der antiimperialistischen Linken oder der berüchtigten Al-Quds Demo in Berlin.“

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