Der Plenarsaal des Landtages in Schwerin. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Schwerin (dpa/mv)
Die Verwendung des Milliardenkredits zur Bewältigung der Corona-Krise in Mecklenburg-Vorpommern bleibt Streitthema im Landtag. «Wir fordern weiterhin, dass die Mittel des Corona-Sondervermögens nur für Zwecke verwendet werden dürfen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen stehen», betonte der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt am Freitag in Schwerin. Nicht für die Bekämpfung der Krise benötigte Kreditermächtigungen müssten zurückgegeben werden, um die Tilgungslasten für das Land zu verringern.
Reinhardt reagierte damit auf die Weigerung der rot-roten Landesregierung, eine Kleine Anfrage seiner Fraktion zu beantworten. Die Union wollte demnach wissen, welche finanzpolitischen Schlussfolgerungen die Regierung aus dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zieht, der das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen für verfassungswidrig befunden hatte. Unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald habe es keine Antwort gegeben, sagte Reinhardt.
Im Juni hatte die AfD-Fraktion Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt eingereicht, mit dem Mecklenburg-Vorpommern zur Bekämpfung der Corona-Krise Kredite in Höhe von 2,15 Milliarden Euro aufnehmen kann. Mit einem vorhergehenden Nachtrag summiert sich die coronabedingte Neuverschuldung des Landes auf 2,85 Milliarden Euro. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um der Wirtschaft bei der Bewältigung der Krise zu helfen und das Gesundheitssystem auf Vordermann zu bringen, aber auch um laufende Vorhaben wie die Digitalisierung und den Breitbandausbau zu beschleunigen. Kritik an diesem Herangehen hatte auch der Landesrechnungshof geübt.