MV: Lockerungen unterm Kontaktverbot?

SCHWERIN/BERLIN. Am 14.04.2020 versprach die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) einige Lockerungen. Doch Bund und Länder einigten am 15.04.2020 für eine Beibehaltung des Kontaktverbots bis zum 03.05.2020. Die Zahl der von der Corona-Pandemie betroffenen Personen in Mecklenburg-Vorpommern ist sowohl bei Neuinfektionen als auch bei Todesfällen in unmittelbarer Folge der Infektion sehr gering.

Schwesig verspricht Lockerungen ab Donnerstag

Auf einer Pressekonferenz verkündete Schwesig gestern: „Wenn wir Maßnahmen lockern, dann muss dies so erfolgen, dass die Zahl der Infektionen nicht in die Höhe schießt.“ Unter diesem Gebot sollen dennoch einige Lockerungen ab Donnerstag kommen, die in Absprache mit dem Bund und Schwesigs Kabinett getätigt werden.

Bundesregierung will Geschäfte wieder öffnen – Kontaktsperre bleibt

Der Bund legte den Ministerpräsidenten heute Morgen ein Papier vor, das den Medien vorliegt. Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm sollen wieder öffnen dürfen. Das beschloss die Bund-Länder-Gruppe heute. Die einzelnen Bundesländer dürfen solche Geschäfte wieder öffnen, unter den Auflagen wie sie Supermärkte derzeit haben. Auch Papier-, Kfz-, Fahrrad und Buchhändler sollen öffnen dürfen, ebenso wie Frisöre oder Museen.

Kitas, Schulen und Universitäten sowie Sport- oder Religionsstätten sollen weiterhin bis zum 3. Mai geschlossen bleiben.

Gaststätten sind unklar.

Für besonders betroffene Gebiete sollten weiterhin besondere Einschränkungen gelten.

Die Einführung einer Corona-App ist geplant.

Die Kontaktbeschränkungen sollen indes bis zum 3. Mai verlängert werden.

Auch die teilweisen Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 4. Mai fortgesetzt. Über Belgien und die Niederlande können weiterhin Personen frei verkehren.

Rechtskonservativ-freiheitliche AfD fordert detaillierte Lockerungen

Auch die Opposition im Land stellte Ideen und Forderungen bereit. Vor Tagen forderte man die Öffnung von bspw. Baumärkten und Cafes unter bestimmten hygienischen Standards. Ergebnisoffen solle man nun testen, wie man weiter vorgehen kann. Weitere Verschärfungen oder Lockerungen könnten dann folgen. Der AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer (AfD) warb für die Umsetzung dezidierter Maßnahmen und zu einer „behutsamen Rückkehr zur Normalität“:

„1. Geschäfte dürfen wieder öffnen. Die Zahl der Kunden, die das Geschäft gleichzeitig betreten dürfen, ist analog zur derzeitigen Regelung in Supermärkten zu beschränken.
2. Hotels und Ferienwohnungen sollen wieder geöffnet werden, aber ebenfalls mit einer stark verringerten Anzahl an Gästen. Zudem muss jedes vermietete Zimmer mindestens drei Tage leer stehen, bis es an den nächsten Gast vermietet werden darf.
3. Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen sollen wieder geöffnet werden. Dabei soll wieder die Regelung mit dem Mindestabstand zwischen den einzelnen Tischen gelten.
4. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen genügend Schutzausrüstung zur Verfügung stehen.
5. Bildungseinrichtungen sind abhängig von ihrem Standort wieder zu öffnen. Nicht alle Regionen in unserem Land sind gleichermaßen betroffen. Gebiete sind zu klassifizieren Anhand der Zahl der Infizierten pro 1.000 Einwohnern. Bildungseinrichtungen in an wenigsten betroffenen Gebieten sind als erstes wieder zu öffnen.
6. Risikogruppen müssen die Möglichkeit bekommen, weiterhin in häuslicher Isolation zu bleiben, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
7. Die Durchführung von Großveranstaltungen sollte von der weiteren Entwicklung abhängig gemacht werden“

Linke Opposition stößt ebenfalls Lockerungen an

Die Linksfraktion gab unter dem Namen ihrer Chefin Simone Oldenburg ebenfalls eine Pressemitteilung heraus. Ab dem 27.04. sollte es nach Ansicht ihrer Fraktion Lockerungen geben, welche von einem „Expertenbeirat“ beschlossen würden. Folgende Punkte wurden aber erst einmal angesprochen:

„Bei gastronomischen Einrichtungen sollte die Anzahl der Gäste so beschränkt werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Bei gutem Wetter sollte der Betrieb vorrangig im Freien stattfinden. Bei sehr kleinen Cafés und Gaststätten sollte der Betrieb ausschließlich draußen erfolgen.

Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons, Fußpflege oder Kosmetikstudios sollten je nach Größe des Betriebes eine begrenzte Anzahl an Kunden zulassen. Mund-Nasen-Schutz sind hier unerlässlich.

Zunächst muss der Unterricht für die 10. und 12. Klassen mit den geltenden Abstandsregeln wieder aufgenommen werden. Klassen und Kurse können auf mehrere Räume aufgeteilt werden. Der Unterricht kann auch in Sporthallen, der Aula oder im Atrium stattfinden.

Ab 4. Mai kann der Unterricht für die Klassen 1, 4, 6, 9 und 11 wieder aufgenommen werden. Analog zur Regelung bei Hitzefrei sollte eine Unterrichtsstunde auf 25 bis 30 Minuten verkürzt werden. Gemeinsame Pausen im und außerhalb des Schulgebäudes müssen unterbunden werden.

Alle weiteren Klassen könnten ab Anfang Juni den Unterricht wieder aufnehmen. Dieser kann ebenfalls verkürzt im Schichtbetrieb erteilt werden: von 8 bis 11 Uhr und von 11:30 bis 14:30 Uhr. Sportunterricht entfällt.

Die Sommerferien sollten auf die letzte Juliwoche, den August und die erste Septemberwoche verlagert werden. Bis auf weiteres dürfen keine Klassen- oder Studienfahrten stattfinden.

Beim öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn sollten die Taktzeiten halbiert und stattdessen mit einer doppelten Anzahl an Bussen bzw. Zügen bedient werden. Stehplätze entfallen, jede Sitzbank darf lediglich mit einer Person besetzt werden. Damit die Regeln auch eingehalten werden, ist eine Busbegleitung erforderlich.

Auch in den Baumärkten müssen selbstverständlich die Abstandsregeln eingehalten werden. Hier sollten Einkaufswägen nur in der Anzahl bereitgestellt werden, die gemäß der Abstandsregeln maximal im Geschäft Platz haben. 

Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen sollten ebenfalls unter Beachtung der Abstandsregeln wieder stattfinden. Großveranstaltungen sollten vor Ende Juli überhaupt nicht stattfinden.

Die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung sollte so strukturiert werden, dass in einem Büro lediglich ein Mitarbeiter zugegen ist. Hier kann Homeoffice mit Präsenzarbeit abwechseln.

Nicht zuletzt ist es enorm wichtig, dass soziale Vereine wie Möbelbörsen, Kleiderkammern und Tafeln ihre Tätigkeit wieder aufnehmen – selbstverständlich auch hier unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln.“

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