MV: Straßenausbaubeiträge am Ende? – Zur Chronologie der unbeliebten Abgabe

Nach zahlreichen Protesten und Unterschriftensammlungen der Volksinitiative „Faire Straße“, einer den Freien Wählern nahestehende Bewegung, sowie Vorstößen der AfD und Linkspartei im Landtag, scheint die Landesregierung nun ins Schwitzen zu geraten. Laut einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 10.11.2018 bestehen seitens der SPD und CDU geheime Pläne die Gesetzeslage über die Finanzierung kommunaler Straßen wieder zu ändern.

Straßenausbaubeiträge sind Pflicht

Derzeit haben die Kommunen die Pflicht von Anwohnern einer kommunalen Straße Beiträge zu erheben, wenn die Straße saniert werden soll. In einigen Kommunen werden bis zu 90% der Instandsetzungskosten durch die Anwohner gestemmt. Viele Hauseigentümer staunen nicht schlecht, wenn nicht selten fünfstellige Beträge von der Kommune verlangt werden. Oft unbezahlbar oder gar ein Druckmittel, um unliebsame Bürger in den Ruin zu treiben.

Interessant ist die Entwicklung aus Sicht der SPD/CDU-Regierung. So wurde das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern erst 2016 durch die Erwin Sellerings GroKo novelliert. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anwohner war nicht gedacht. Der Passus in Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes wurde durch die Landesregierung nicht abgeändert.

Regierung wechselt plötzlich die (Straßen-)Seite

Das Kommunalabgabengesetz soll 2019 bis 2020 wieder geändert werden. Stattdessen steht ein kompliziertes Verfahren im Raum. Die Grunderwerbssteuer soll von 5 auf 6 Prozent erhöht werden. Die zusätzlichen Einnahmen des Landes sollen wieder auf die Kommunen für kommunalen Straßenbau umverteilt werden.

Der Nachteil dieser Finanzierung ist tendenziell eine Absenkung des Immobilienerwerbs im Land. Für die Bürger werden höhere Abgaben an das Land zum Beispiel beim Hausbau entstehen. Es werden andere Bürger belastet und keine faire Lösung gefunden.

Woher der Sinneswandel kam, bleibt spekulativ. Die anstehenden Kommunalwahlen 2019 scheinen ein Grund für die Landesregierung zu sein.

Freie Wähler auf der Straße und AfD ziehen am selben Strang

Am 30.08.2004 wurde das Kommunalabgabengesetz mit der Erhebungspflicht für Straßenausbau erlassen. Damals unter der rot-roten Regierung von Harald Ringstorff (SPD). Es kam zwar vereinzelt im Zuge der Gesetzesnovellierungen zu Kritik. Fakt ist aber, dass die AfD die Thematik wieder in den Landtag brachte. Am 22.03.2017 brachte sie einen Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung des Plenums, dass die sogenannte „Kann-Regel“ eingeführt werden soll (Landtagsdrucksache 7/398). Dadurch würde es den Gemeindevertretern überlassen bleiben, ob sie Ausbaubeiträge erheben oder nicht. Die Kommunalpolitiker müssen sich somit vor ihren Gemeindebürgern rechtfertigen oder gemeinsame Lösungen finden. Sie könnten sich nicht mehr auf die Vorgaben „von oben“ berufen. Der Ansatz gilt als Kompromisslösung zwischen finanzieller Realität und sozialer Gerechtigkeit.

Derweil bewegte sich die Bürgervereinigung „Faire Straße“. Die Volksinitiative der Freie Wähler-Politiker, dem Europaabgeordneten Arne Gericke und Gustav von Westarp, dem Landesvorsitzenden, ging einen Schritt weiter. Sie fordern eine Streichung der Beiträge ohne Wenn und Aber. Mit mehr als 40.000 Unterschriften im Rucksack brachten sie im Oktober 2018 direkt eine Volksinitiative in den Landtag ein. Die Beiträge sollen komplett durch Mittel des Landes ersetzt werden. Welche Steuern konkret dafür erhöht werden sollen, bleibt unklar.

Die Linkspartei erkannte ebenso die Brisanz des Problems. Am 13.03.2018 brachte die Fraktion DIE LINKE ihren Antrag „Erhebung ungerechter Straßenausbaubeiträge stoppen“ (Landtagsdrucksache 7/1889) in den Landtag ein. Ziel war eine erneute Prüfung der Beiträge bei der Landesregierung. Dadurch sah sich die AfD veranlasst, ihren juristisch-konkreten Gesetzentwurf von 2017 im April 2018 erneut zu stellen. Ein erster Erfolg für die AfD. Der Regierungskoalition aus SPD und CDU blieb keine andere Wahl als das Thema in die Ausschüsse zu verweisen. Standardisierte Ausreden waren nicht mehr möglich. Es war ein Novum. Jeder andere Antrag der AfD wurde bis dato stets ohne weitere Ausschussberatung abgelehnt. Erstmals sahen sich die anderen Fraktionen gezwungen, einen Gesetzentwurf der AfD in die Ausschüsse zu verweisen.

Meinung: SPD und CDU stehen schlecht da, AfD und Freie Wähler punkten

CDU, SPD und Linke haben sich keinen Gefallen getan. Für die einen sind sie nach wie vor die Verursacher oder Bewahrer der ruinösen Beiträge. Für die anderen sind sie „Wendehälse“, die vor der Wahl einen Rückzieher machen. Wenn die Straßenausbaubeiträge wieder abgeschafft werden, dann nur zur Schadensbegrenzung. Die Linken hofft, dass ihre Verantwortung zur Entstehung des Gesetzes von 2005 bei vielen in Vergessenheit geraten ist.

Im Gegensatz dazu scheint die AfD an Bedeutung zu gewinnen. Die Mitgliederzahlen in Mecklenburg-Vorpommern wachsen und sie kann mit diesem kommunalen Thema einen Teilsieg für sich verbuchen, ohne als kurzfristige „Wahlkampfohrenbläserin“ aufzutreten. Die Freien Wähler erreichen Bekanntheit in den Medien und werden für ihre saubere Kampagnenführung mit vollen Veranstaltungsräumen belohnt. Sie treten bewusst als „kommunale Profis“ auf, die realpolitische Lösungen im Kleinen anstreben.

Wem die Debatte um die Beiträge nützt, wird man Ende Mai 2019 bei den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern auswerten können.

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