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Greifswald/Schwerin (dpa/mv)
Nach dem Vogelgrippe-Fall auf Rügen muss Hausgeflügel in bestimmten Regionen des Landkreises in Ställen untergebracht werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung trat am Sonntag in Kraft, wie der Landkreis Vorpommern-Rügen mitteilte. Betroffen sind davon demnach zahlreiche Gebiete, unter anderem Wiek auf Rügen, Zingst und Ribnitz-Damgarten. Zudem müssten Geflügelhalter im gesamten Landkreis etwa sicherstellen, dass die Tiere nur an Ställen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Auslöser für die Anordnung ist, dass bei einem Mäusebussard auf Rügen die hoch ansteckende Vogelgrippe entdeckt worden war. Bei dem gestorbenen Tier sei das Virus H5N5 nachgewiesen worden, teilte das Landesagrarministerium am Samstag in Schwerin mit. Dies hätten Untersuchungen im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald ergeben. Am Freitag war die Geflügelpest bereits bei Wildvögeln in Nordfriesland und Hamburg nachgewiesen worden.
«Die Seuchenexperten des FLI hatten uns ja gewarnt, dass die Vogelgrippe auf dem Vormarsch ist. Nun ist es soweit und wir haben den ersten Fund. Das ist ein Grund zur Sorge, aber kein Anlass zur Panik», sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD).
Die Vogelgrippe ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Die hochpathogene Variante verläuft bei Hausgeflügel mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Sie kann laut Friedrich-Loeffler-Institut auch auf den Menschen übertragen werden.
Backhaus appellierte an Geflügelhalter, jetzt besonders achtsam zu sein. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt müsse bei unklaren Krankheits- und Todesfällen informiert werden. Zudem dürfe Wildvögeln kein Zugang zu Futter gewährt werden. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass das Virus in die Nutztierbestände eingetragen wird. Der Minister riet Geflügelhaltern, Bestände, die zur Schlachtung anstehen, bereits jetzt zu schlachten.