Am gestrigen Abend (06.11.18) wurde die Polizei in Neubrandenburg von einer syrischen Familie um Hilfe gebeten.
Die eingesetzten Beamten begaben sich zur Wohnung der Familie auf den Datzeberg. Das 10-jährige geschädigte Mädchen berichtete in sehr gutem Deutsch von einem Vorfall, welcher sich vor einem Supermarkt in der Max-Adrion-Straße ereignet hatte:
Gegen 18:00 Uhr wurde sie vor dem Markt von einem Mann angesprochen, welcher ihr flüchtig aus einer früheren Gemeinschaftsunterkunft bekannt ist. Der Mann sei ebenfalls Syrer. Er habe ihr gesagt, dass sie mit zu ihm nach Hause kommen solle. Als das Mädchen dies verneinte, habe er sie gepackt und versucht, sie wegzuzerren. Die 10-Jährige habe geschrien und sich auch körperlich gewehrt. Daraufhin seien ihr – augenscheinlich deutsche – Jugendliche zu Hilfe geeilt, sodass sie nach Hause laufen konnte.
Durch die Beschreibung des Mädchens konnte ein 43-jähriger syrischer Staatsangehöriger namhaft gemacht werden. Der polizeibekannte Mann wurde durch die Beamten aufgesucht und belehrt. Ihm gegenüber wurde auch eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt, das heißt, ihm wurde erläutert, dass sein Handeln nicht zu tolerieren ist, sich keinesfalls wiederholen darf und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Zusammen mit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wird geprüft, welche strafrechtlichen Delikte in Betracht kommen. Möglich wären zum Beispiel eine versuchte Freiheitsberaubung oder eine Nötigung. Die Ermittlungen hat die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg übernommen. Die Motivation des Handelns des Tatverdächtigen muss ergründet werden.
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