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Greifswald (dpa/mv)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat am Dienstag den Antrag eines Fitnessstudios gegen die Corona-Landesverordnung abgelehnt. Nach dieser Vorschrift sind Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Erfolgsaussichten des Antrags gering wären. Zudem sei der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit höher zu bewerten als die erheblichen Einschränkungen des Studios, auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Klägers. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Gegen ihre Schließung aufgrund der Landesverordnung haben noch vier weitere Fitnessstudios geklagt, außerdem Nagel-, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios sowie eine Spielhalle. In der vorigen Woche hatte das OVG zwei Eilanträge von Touristen gegen die Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt. Sie wollten länger als erlaubt in ihren gemieteten Ferienobjekten in Mecklenburg-Vorpommern bleiben.