Pornografie an Kinder: Bewährungsstrafe gefordert

Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild

Schwerin (dpa/mv)

Wegen der Verbreitung pornographischer Schriften auch an Kinder hat die Staatsanwaltschaft am Montag am Landgericht Schwerin eine Bewährungsstrafe für den 39 Jahre alten Angeklagten gefordert. In ihrem Plädoyer sprach sich die Anklagevertretung für eine Haftandrohung von einem Jahr und zehn Monaten aus.

Der Mann hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers gestanden, zwischen 2016 und 2019 in mindestens 14 Fällen über Messenger-Dienste und soziale Netzwerke im Internet pornografische Bilder an Kinder und Jugendliche verschickt zu haben. Außerdem habe er sie in einigen Fällen aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.

Der Verteidiger hielt in seinem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für angemessen. Da der Angeklagte als erheblich vermindert schuldfähig gilt, beantragten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Das Urteil soll am Dienstag verkündet werden.

Allgemein, Kriminalität, M-V, Schwerin
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