Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Quelle: dpa)
Neubrandenburg (dpa/mv)
Im Prozess gegen die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte, forderte die Anklagevertreterin zwei Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten. Die Mutter habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.
Der Anwalt der Nebenklage, der den leiblichen Vater Leonies vertritt, forderte eine dreijährige Haftstrafe. Die Verteidigerin der Mutter plädierte auf Freispruch, wie die Sprecherin sagte. Die Plädoyers hatten hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.
Die Angeklagte soll während der Misshandlung des Kindes damals einkaufen gewesen sein. Nach ihrer Rückkehr soll sie die Verletzungen der Sechsjährigen zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig für Hilfe gesorgt haben. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden.
Der Stiefvater hatte das Mädchen misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er wurde wegen Mordes bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.