Rechtliche Bedenken bei 2G unabhängig von der Inzidenz

Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf die 2G-Regel hin. © Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild

Schwerin (dpa/mv)

Die sich auch für Mecklenburg-Vorpommern abzeichnende 2G-Regel für den Einzelhandel unabhängig von der Corona-Inzidenz sorgt für Kritik beim Branchenverband. «Wir haben verfassungsrechtliche Bedenken», sagte Kay-Uwe Teetz von der Geschäftsführung des Handelsverbandes Nord am Dienstag vor Beginn der Kabinettssitzung in Schwerin. Es gehe um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Ministerrunde tagt seit dem Vormittag, um die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom vergangenen Donnerstag in die Corona-Landesverordnung einzubauen.

Nach diesen Beschlüssen soll der Zutritt zu Geschäften künftig auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden – unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte. Auch für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants soll künftig 2G inzidenzunabhängig gelten.

Bisher gilt 2G im Einzelhandel in MV erst ab einer definierten schwierigen Corona-Lage – nämlich dann, wenn eine Region auf der Risiko-Karte des Landes rot ausgewiesen ist oder das ganze Land länger als drei Tage eine Hospitalisierungsinzidenz von mehr als 9 hat. Sinken die Werte wieder unter bestimmte Werte, muss die Maßnahme nach bisheriger Lage wieder aufgehoben werden.

So wurde am Montag die 2G-Regel im Einzelhandel für Schwerin und den Landkreis Nordwestmecklenburg wieder gestrichen. Dies wurde von der Landesregierung nur zurückhaltend kommuniziert, was in vielen Geschäften Verwirrung zur Folge hatte.

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