Ein wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig Verurteilter konnte am Nachmittag des 20.12.2018 im Seehafen Rostock durch die Beamten der Bundespolizei festgenommen und der Justizvollzugsanstalt zugeführt werden.
Und das nur 5 Jahre nachdem ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt wurde. Wenn das keine effiziente Justiz und Polizeiarbeit ist…
Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen oben genannter Tat zur Zahlung von 960,- Euro vor. Der 33-Jährige wurde bereits seit 2013 mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht, da er der Zahlung und der Ladung zum Strafantritt nicht nachgekommen ist.
Auch nach seiner Festnahme im Seehafen konnte er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verbüßen.