Schweinepest-Fall: Schlachtbeschränkungen für 20 Betriebe

Ein Mastschwein steht in einem Mastbetrieb im Stall. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild

Schwerin (dpa/mv)

Nach dem Afrikanischen Schweinepestfall in einem Mastbetrieb bei Güstrow müssen etwa 20 Schweinehalter in der betreffenden Sperrzone mit Problemen bei der Weiterverarbeitung rechnen. Wie das Schweriner Agrarministerium am Mittwoch mitteilte, haben mehrere große Schlachtbetriebe zugesagt, zwar weiter Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern zu verarbeiten – aber nicht von Betrieben aus dem Sperrgebiet um die betroffene Anlage. Dieses Gebiet reicht etwa zehn Kilometer im Radius um das von der Tierseuche betroffene Unternehmen mit etwa 4000 Tieren.

Das habe Agrarminister Till Backhaus (SPD) in einer Videokonferenz mit den Schlachthöfen Perleberg (Brandenburg), Weißenfels (Sachsen-Anhalt) und Kellinghusen (Schleswig-Holstein) besprochen. Für die Schlachtstätten stünden diverse Exportzulassungen auf dem Spiel, erläuterte der Minister. Deshalb müsse man nun ganz genau hinschauen, was dorthin geliefert werden darf oder nicht. Wenn Exportzulassungen bei der Weiterverarbeitung verloren gehen, sei den Schweinehaltern nicht geholfen.

Im Moment gehe es vor allem darum, die Ausbreitung der Seuche auf andere Hausschweinbestände oder die Wildschweinpopulation zu verhindern.

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