Schwerin: Bizarrer Abschiebeversuch gescheitert

SCHWERIN/GREIFSWALD. Wie die WELT recherchierte, kam es offenbar im Verwaltungsgericht Greifswald im vergangenen Dezember zu einer skurrilen Szenerie: Der Anwalt eines irakischen Asylbewerbers beantragte, der Antragsgegnerin – das Bundesinnenministerium und das ihm untergeordnete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – zu verbieten, Abschiebeversuche gegen den Antragsteller zu unternehmen.

Kuriose Erklärung – Iraker wollte einfach keine Abschiebung

Der Anwalt führte aus: „Am 11.12.2019 sind Vollzugskräfte bei dem Antragsteller erschienen und haben ihn danach befragt, ob er abgeschoben werden möchte. Dies hat er wahrheitsgemäß verneint. Daraufhin sind die eingesetzten Polizeikräfte wieder weggegangen. Weitere Maßnahmen sind gegen den Antragsteller nicht ergriffen worden.“ Diese seien jedoch „rechtswidrig, weil inzwischen die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens entstanden“ sei. Die Frist, innerhalb derer der Iraker in das eigentlich zuständige EU-Land zu überführen gewesen wäre, sei mittlerweile abgelaufen. Diese betrug sechs Monate. Da nach Aussage des Anwaltes der Polizeibeamte, welcher die Abschiebung hätte durchführen sollen, dem Kläger freigestellt habe, ob die Abschiebung durchgeführt werden solle, sei in der Zwischenzeit die Frist verstrichen. Dies bedeutet, dass der Mann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland bleiben kann.

Irak ist relativ sicher – abgeschoben wird dennoch nicht

Dies gilt für eine Vielzahl seiner Landsleute: obwohl mittlerweile aufgrund der verbesserten politischen Situation im Irak mittlerweile weniger als die Hälfte aller Asylbewerber anerkannt werden, wird faktisch nur ein kleiner Bruchteil abgeschoben.

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