Bild: Parteitag der AfD von 2019
Schwerin. Hanse Rundschau
Die neue Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern zwingt die Parteien zur Absage ihrer Parteitage. In der neuen Verordnung wurde die in der alten Corona-Lockerungsverordnung vorhandene Ausnahmeregelung für Parteien ersatzlos gestrichen. Damit hat die Landesregierung strengere Regeln beschlossen, als in dem vorangegangenen Bund-Länder-Beschluss vorgesehen sind. Dieser sieht nur ein Verbot von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter vor.
Landesparteitage von AfD, FDP und Linken betroffen
Aufgrund der neuen Verordnung mussten mehrere Parteien ihre Parteitage absagen. Die AfD wollte am 7. und 8. November in Neubrandenburg ihre Landeslisten für Landtags- und Bundestagswahl wählen sowie einen Landesparteitag durchführen. Auch die FDP hatte für kommendes Wochenende ihren Parteitag mit Listenaufstellung geplant. In einer Pressemitteilung vom 30. Oktober 2020 forderte die FDP den Landtag zum Handeln auf:
„Gleichzeitig fordert die FDP die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Fraktionen auf, schnell die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, dass Parteien andere Wege als Präsenzveranstaltungen nutzen können, um die Weichen für das Wahljahr zu stellen. Nachdem im Bundestag bereits die erforderlichen Schritte beschlossen wurden, ist es jetzt Aufgabe der Landesregierung auch für unser Bundesland die gesetzlichen Grundlagen zu liefern. Die Corona-Pandemie legt offen, dass die Versäumnisse in der Umsetzung digitaler Prozesse alle Lebensbereiche treffen: Bildung, Arbeit, Teilhabe und eben auch demokratische Prozesse.“
Die Linke wollte Mitte November in Rostock tagen und ihre Bundestagskandidaten wählen. Die Grünen hatten noch am vergangenen Wochenende in Güstrow ihre Kandidaten zur Landtagswahl gewählt – kurz bevor die neue Verordnung in Kraft trat. Dies sorgte für einige Kritik.
AfD sieht unverhältnismäßigen Alleingang Schwesigs
Der Landessprecher der AfD MV, Leif-Erik Holm, zeigt kein Verständnis für den Alleingang der Landesregierung. „Es ist absolut unverständlich, dass Ministerpräsidentin Schwesig die bundesweit vereinbarten Maßnahmen auf eigene Faust völlig unverhältnismäßig verschärft hat, während in anderen Bundesländern mit deutlich höheren Infektionszahlen notwendige Parteitage möglich bleiben.“, so Holm. Aus Kostengründen will die Partei auf eine Klage verzichten, da der Hallenbetreiber auch nach einem möglichen juristischen Erfolg der Klage keine Möglichkeit sieht, die Halle so kurzfristig für den Parteitag vorzubereiten.
Die Landesgeschäftsstelle der Partei ist verärgert, dass nach der aufwändigen Suche einer Halle in erforderlicher Größe nun trotz Erstellung und Genehmigung eines umfangreichen Hygienekonzepts keine Möglichkeit mehr besteht, den Parteitag durchzuführen.
Digitale Listenwahlen nicht möglich
Die Durchführung digitaler Parteitage zur Aufstellung von Listen zu den im Herbst 2021 anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen ist bisher nicht möglich. Das Wahlrecht sieht keine entsprechende Regelung vor. Im Bundestag wurde jedoch bereits ein Gesetzesentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebracht, der eine Änderung des Bundeswahlgesetzes vorsieht. Die Aufstellung von Kandidaten soll im Falle von Katastrophen oder anderer Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung von Versammlungen verhindern, auch ohne eine Präsenzveranstaltung ermöglicht werden.