Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2018 bis 6 Uhr des 1. Januar 2019 abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin.
Bei der Verwendung ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen einzuhalten. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten.
Raketen, Knallkörper und Verbundfeuerwerke müssen vor einem Verkauf auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher nur in Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper kaufen. Sie verfügen auf der Verpackung über eine Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Außerdem muss die kleinste Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten. Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Unklarheiten kann die aufgedruckte Nummer auf der Internetseite unter der Adresse www.bam.de (Link – siehe unten) überprüft werden. Dort sind sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angezeigten Feuerwerksartikel aufgeführt.
Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.