Verdacht auf Betrug bei Corona-Hilfen in knapp 360 Fällen

Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Schwerin (dpa/mv)

Die vier Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommerns gehen in fast 360 Fällen dem Verdacht von Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen nach. Dies seien etwa 30 mehr als vor knapp zwei Monaten, teilte das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage mit. In diesem Zeitraum kamen den Angaben zufolge zehn Verfahren in der Staatsanwaltschaft Stralsund hinzu, neun in Neubrandenburg, acht in Schwerin und fünf in Rostock.

Sofern es zu einer Auszahlung von Soforthilfsgeldern kam, liegen die möglichen Schäden demnach zwischen 340 und 27 000 Euro. Bei einem sogenannten Corona-Kredit durch die staatliche Förderbank KfW geht es laut Ministerium sogar um einen Schaden von rund 280 000 Euro. Eine Schadenssumme aus allen Fällen könne nicht beziffert werden.

Die Verfahren dauern den Angaben zufolge größtenteils noch an. Zwanzig Verfahren seien bislang mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, vier seien durch eine Anklageerhebung oder Strafbefehlsantrag abgeschlossen worden.

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) befürchtet nach eigenen Worten, dass die Staatsanwaltschaften im Land noch eine Zeit lang mit Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang befasst sein werden. «Nicht jeder Verdacht wird sich am Ende bestätigen. Die ersten Anklagen zeigen jedoch, dass sich auch Verdachtsfälle erhärten», betonte die Ministerin.

Bund und Land hatten seit Beginn der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr zahlreiche Hilfsprogramme für die Wirtschaft beschlossen. So flossen laut Wirtschaftsministerium beispielsweise rund 350 Millionen Euro als Soforthilfe im Nordosten, mehr als 43 000 Anträge wurden dafür eingereicht.

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