Hanse Rundschau

Schwesig-Termin in vollem Laden bleibt umstritten

Danny Gohlke

 Foto: Danny Gohlke/dpa/Archivbild

Schwerin (dpa/mv)

Der öffentlichkeitswirksame Besuch von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in einer Schweriner Modeboutique zur Vorstellung der sogenannten Luca-App sorgt weiter für Diskussionen. Wie eine Sprecherin der Landeshauptstadt am Samstag sagte, ging beim Ordnungsamt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung ein. Darüber hatte zuvor der NDR berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin geht die Behörde davon aus, dass der Medientermin vom Mittwoch nicht unter die Verordnung fällt. Der Termin habe außerhalb der Ladenöffnungszeit gelegen und zudem sei es darum gegangen, eine freie Berichterstattung sicherzustellen. Laut NDR legte der Erstatter der Anzeige Beschwerde gegen die Entscheidung des Ordnungsamtes ein.

Schwesig hatte am Mittwochmorgen zusammen mit zwei anderen Politikern den Laden in der Schweriner Innenstadt besucht. Dabei wurde Vertretern mehrerer Medien der Einsatz der Luca-App beim Einkaufen vorgestellt. Mit Hilfe der App soll auf elektronischem Weg die Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionen spürbar erleichtert werden.

Weil bei dem Termin deutlich mehr Personen in dem Laden waren als erlaubt, hatte es Kritik aus den Reihen anderer Parteien gegeben. Die Staatskanzlei wies die Kritik zurück und betonte, dass es sich ausschließlich um einen dienstlichen Termin gehandelt habe, ohne dass auch Kunden im Laden waren. Die bei Medienterminen üblichen Schutzmaßnahmen seien eingehalten worden, insbesondere das Tragen von Masken.

Der Schweriner CDU-Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt warf Schwesig «schwerwiegendes Fehlverhalten» vor. «Als Ministerpräsidentin sollte Frau Schwesig mit guten Beispiel vorangehen und sich zum einen an die Einhaltung der Corona-Regeln halten und zum anderen die eigenen Verordnungen beachten», heißt es in einer am Samstag verbreiteten Erklärung. Die Weigerung der Stadt, ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die beteiligten Personen einzuleiten, genüge rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht, so Monstadt.

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