Subventionsbetrug: Bewährung für Unternehmer und Mutter

Schwerin (dpa/mv)- Wegen Subventionsbetrugs hat das Landgericht Schwerin einen 42 Jahre alten Unternehmer und seine 68-jährige Mutter zu Bewährungsstrafen von zehn beziehungsweise sieben Monaten verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagten aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim bei der Abrechnung von staatlichen Fördergeldern für den Bau einer Lagerhalle für ihren Betrieb falsche Angaben gemacht hatten. Dadurch erhielten sie 2011 rund 140 000 Euro mehr an Subventionen als ihnen zustand. Das Gericht ordnete an, Vermögen des Unternehmers im Wert des zu viel erlangten Geldes einzuziehen.

Einen weiteren Teil der Anklage stellte das Gericht gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 15 000 Euro ein. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unternehmer sowie seinen Eltern vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 Sozialabgaben und Lohnsteuern in Höhe von knapp einer Million Euro hinterzogen zu haben. Nach Ansicht des Gerichts hätte es eines großen Aufwandes bedurft, die damals unklare Rechtslage nach so vielen Jahren aufzuklären. Da der Ausgang ungewiss erschien, wurde das Verfahren eingestellt.

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