Pasewalk: Haftbefehle nach Einschleusen von Ukrainern

Polizeimeldung: Am Freitagmorgen (3. Mai 2019) kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk in Löcknitz einen in Richtung Pasewalk fahrenden PKW. Eine ukrainische Fahrzeuginsassin konnte den Bundespolizisten keine Dokumente vorweisen, die für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland erforderlich sind. Darüber hinaus stellten die Beamten im Rahmen der Überprüfung der Frau fest, dass gegen diese zwei aktuelle Haftbefehle des Amtsgerichtes Frankfurt/ Oder aus den Jahren 2015 und 2016 bestehen. Die 29-Jährige muss demnach wegen des Einschleusens von Ausländern in mehreren Fällen eine Haftstrafe von insgesamt einem Jahr und neun Monaten verbüßen. Die Frau wurde verhaftet. Nachdem gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet wurde, wurde Sie noch am Freitag in die Justizvollzugsanstalt Bützow gebracht.

Ihre drei Begleitpersonen müssen sich jetzt wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt strafrechtlich verantworten. Auch gegen sie leiteten die Bundespolizisten entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnten sie die Dienststelle der Bundespolizei in Pasewalk wieder verlassen.

Allgemein, Kriminalität, M-V, Pasewalk
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