Läden in Badeorten sonntags geöffnet: Händler wollen mehr

Das Werbe-Transparent vor einem Lebensmittel-Markt informiert über die Öffnungszeiten am Sonntag. Bernd Wüstneck/dpa/Archivbild

Sonntags shoppen im Urlaubsort: Das geht jetzt wieder im Nordosten. In Schleswig-Holstein ist das schon seit Mitte März möglich, was die Händler in Mecklenburg-Vorpommern frustriert. Eine Neufassung der Bäderregelung steht allerdings an.

Rostock (dpa/mv) – Der Handelsverband Nord fordert eine Ausweitung der Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten auf das Niveau von Schleswig-Holstein. «Wir wünschen uns eine Gleichstellung mit den dortigen Regeln», sagte der Verbandsgeschäftsführer für MV, Kay-Uwe Teetz, der Deutschen Presse-Agentur. In Schleswig-Holstein begann die Sonntagsöffnung schon im März, in MV startet sie erst an diesem Wochenende.

Der Chef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in MV, Lars Schwarz, bezeichnete es gar als tragisch, wenn das Nachbar-Bundesland, mit dem man ja in Konkurrenz um die Urlauber stehe, großzügigere Regelungen habe. Von diesem Wochenende an können die Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten wieder sonntags öffnen.

Die Bäderregelung in MV gilt vom 15. April bis 30. Oktober in 62 Orten, Ortsteilen und herausragenden Freizeiteinrichtungen. In den Welterbestädten Wismar und Stralsund darf an zwölf Sonntagen geöffnet werden. Wenn Ostern in den Monat März fällt, beginnt die Bäderregelung bereits am 15. März. Geöffnet werden darf sonntags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die aktuelle Bäderverkaufsverordnung gilt bis zum 14. April 2024. Das zuständige Wirtschaftsministerium in Schwerin zeigt sich offen für Veränderungen. «Vor dem Hintergrund des zeitlichen Auslaufens prüft das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern aktuell, wie eine mögliche Neuregelung der Bäderverkaufsverordnung ab 2024 ausgestaltet werden könnte», erklärte eine Sprecherin. «In diese Prüfung wird selbstverständlich auch die touristische Wettbewerbssituation mit dem Nachbarbundesland Schleswig-Holstein einbezogen werden.

Für die AfD-Fraktion im Landtag klingt dies nicht glaubwürdig. Der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion äußerte sich per Pressemitteilung: „Ein entsprechender Antrag wurde von uns erst kürzlich in den Landtag eingebracht, jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die Forderungen des Handelsverbands Nord trifft genau des Pudels Kern, die Ernsthaftigkeit der Landesregierung hier wirklich etwas zu ändern ist aber fraglich, zumal sie im März erst unseren Antrag dazu abgelehnt hat. Es müssen weitere Orte zur bestehenden Regelung hinzugefügt werden sollten, wenn sie touristisch frequentiert sind. Neben einer Saisonverlängerung sollen nach unserer Auffassung inhabergeführte Geschäfte das ganze Jahr über sonntags oder an Feiertagen öffnen dürfen, sofern dabei auf keine Angestellten zurückgegriffen wird – so wäre außerhalb der Saison der unternehmerischen Freiheit und der grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe gleichermaßen Rechnung getragen.“

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