Schwerin (dpa/mv)
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am Mittwoch die Änderung des NDR-Staatsvertrags mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und SPD verabschiedet. Diese Änderung soll für wichtige Reformen in der ARD-Anstalt sorgen. So soll die Zahl der Amtsperioden für Mitglieder in den Gremien auf zwei und für Intendanten auf drei begrenzt werden. Der Rundfunk- und Verwaltungsrat des NDR soll zu gleichen Teilen mit fachlich qualifizierten Männern und Frauen besetzt werden. Der NDR-Staatsvertrag wurde letztmals 2005 geändert.
Die Änderungen werden erst dann wirksam, wenn die Parlamente aller vier beteiligten norddeutschen Bundesländer – Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – zugestimmt haben. Nach Angaben von CDU-Fraktionschef Wolfgang Waldmüller soll das Gesetz zum 1. September in Kraft treten.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp da Cunha sprach davon, dass der NDR mit der Gesetzesänderung «ein solides Fundament für die Zukunft» erhalte. Die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung.
Die AfD-Fraktion stimmte gegen den neuen Staatsvertrag. Der Landtagsabgeordnete Thomas de Jesus Fernandes erneuerte die Kritik seiner Partei am Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Politiker der AfD seien in Talkshows gemessen an ihren Stimmanteilen unterrepräsentiert.