LNG-Standort Rügen: Fischer scheitert bei OVG mit Eilantrag

Arbeiten für die Anbindungspipeline des Rügener LNG-Terminals. Foto: Jens Büttner/dpa (Foto: dpa)

Mukran/Greifswald (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat im Zusammenhang mit dem umstrittenen Flüssigerdgas (LNG)-Terminal an Rügens Küste den Eilantrag eines Fischers gegen die Genehmigung einer Hafenzufahrt abgelehnt. Dem Fischer fehle die Antragsbefugnis, da die erteilte Genehmigung ihn nicht in eigenen Rechten verletzen könne, teilte der 5. Senat des OVG am Mittwoch zu Begründung mit. Eine Entscheidung im anhängigen Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Die Klage des Fischers beim OVG in Greifswald richtet sich gegen die Vertiefung der Hafenzufahrt, die auch für das dort geplante LNG-Terminal eine Rolle spielt. Der Fischer befürchtet eine Beeinträchtigung seiner Fangplätze. Durch die Maßnahme sei ein schwerer Eingriff in Fischbestände und insbesondere eine Beeinträchtigung des Herings zu erwarten.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) hatte das Vorhaben genehmigt. Der Anwalt des Klägers bemängelt unter anderem Verfahrensfehler bei der Genehmigung und eine unzureichende Würdigung der Belange von Fischern.

Das OVG teilte mit, das Vollzugsinteresse des Genehmigungsinhabers gehe vor das Aussetzungsinteresse des Fischers. Es hätten sich im Abwägungsprozess komplexe rechtliche und tatsächliche Fragen gestellt, die wegen der Dringlichkeit im Eilverfahren nicht abschließend zu klären gewesen seien.

Nach Vorstellungen der Bundesregierung soll das Rügener LNG-Terminal noch im Winter betriebsbereit sein. Sie hält es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten sowie Risiken für die Umwelt und den Tourismus.

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