Neue MV-Düngeverordnung: Viel mehr «Rote Gebiete» in Entwurf

Ein Landwirt düngt in der Morgendämmerung ein Feld. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Schwerin (dpa/mv)

In Mecklenburg-Vorpommern drohen künftig auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen Nutzflächen erhebliche Einschränkungen beim Düngen. Im Entwurf der neuen Landesdüngeverordnung sind 46 Prozent als «Rote Gebiete» mit zu hoher Nitratbelastung ausgewiesen, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin am Freitag bestätigte.

In der ersten Landesdüngeverordnung vom Dezember 2020 waren nur 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen als «Rote Gebiete» klassifiziert worden und somit von Einschränkungen beim Düngen betroffen. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte diese Verordnung aufgrund von Klagen mehrerer Bauern im Herbst 2021 gekippt. Das Land geht dagegen rechtlich vor. Parallel will es eine neue Verordnung vorlegen, um Rechtssicherheit für das Frühjahr zu schaffen. Die Bauern hatten die Auswahl der Messstellen für die Nitratbelastung bemängelt.

Agrarminister Till Backhaus (SPD) hatte schon vor Wochen das Urteil des Oberlandesgerichts als Pyrrhussieg der klagenden Landwirte bezeichnet. Nun drohe, dass statt bisher 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche künftig bis zu 85 Prozent zu Gebieten erklärt würden, auf denen der Düngereinsatz um 20 Prozent verringert werden müsse, hatte er gesagt. Hintergrund sei, dass man sich nun stärker an der Bundesregelung orientieren müsse.

Die oppositionelle CDU kritisierte den Entwurf der neuen Verordnung, der den Landwirten jetzt im Rahmen einer Verbandsanhörung zugegangen sei. «Die Verordnung weist im Kern dieselben Schwachstellen auf wie die alte Verordnung, nur dass sie noch rigider ist», erklärte die Agrarexpertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp. Sie forderte ein Befassung des Agrarausschusses des Landtags mit dem Thema.

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