Prostituiertenschutzgesetz ist wirkungslos in M-V

Seit 2017 ist das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Bundes in Kraft. Besonders Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich als damalige Familienministerin dafür in ihrer Rede am 07. Juli 2017 aus. In ihrer Bundestagsrede erläuterte sie den Gesetzgebungsprozess:

„Und man muss zur Kenntnis nehmen, dass wir es versäumt haben, dass es die verantwortlichen Bundesregierungen zuvor versäumt haben, gleichzeitig mit der Legalisierung in den letzten zehn Jahren auch Regeln aufzustellen. Das müssen sich alle fragen und deswegen rate ich dazu, nicht mit dem Finger aufeinander zu zeigen, sondern zu versuchen, gemeinsam zu guten Lösungen zu kommen. Das haben wir jetzt gemacht. Zwei Jahre lang wurde das intensiv diskutiert. Und ich freue mich, das habe ich der Beratung entnommen, dass wir uns im Großen und Ganzen jedenfalls darüber einig sind, dass es für die Betriebe von Prostitutionsstätten, also für die Bordelle, klare Regeln geben muss.“

Bürokratie und Auflagen im neuen Gesetz

Das neue Gesetz führte Regeln und Auflagen für Bordelle, Prostitutionsfahrzeuge, Sexveranstaltungen und Vermittlung von Prostituierten ein. Besonders die sogenannte „Kondompflicht“ und andere Regelungen wurden als sinnlose Bürokratie tituliert. Verbände von Sexarbeiterinnen führten sich stigmatisiert durch die neuerliche Regelung, dass Prostituierte sich registrieren lassen müssen. Sie sprachen von einem „Hurenpass“. Aber auch für Veranstaltungen und Fahrzeuge müssen Prostituierte oder Betreiber eine Genehmigung einholen und ein Betriebskonzept vorlegen. Zahlreiche Formulare sind auszufüllen und Nachweise zu hinterlegen, um bspw. ein Prostitutionsfahrzeug anzumelden, die wiederum Santitäranlagen, Notfallsysteme, korrekte Temperatur und mehr enthalten müssen:

Bild aus der PDF der Betriebskonzeptvorlage für Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge (Quelle: Wirtschaftsministerium M-V)


Die AfD stellte Anfragen an die Regierung

Die AfD-Fraktion im Landtag hakte nach und wollte wissen, wie es sich nun um das offizielle Prostitutionsgewerbe bestellt ist, das seit Anfang der 00er Jahre nicht mehr sittenwidrig ist.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dirk Lerche, stellte dazu viele Kleine Anfragen. Die Antworten erstaunen.
Kaum Frauen meldeten sich an. Laut Antwort auf seine Anfrage Nummer 7/1840 haben sich nur 138 Prostituierte in M-V registriert. Dazu ist zu sagen, dass sich viele Prostituierte bundesweit in allen Ländern registrieren lassen.

Und zur Überraschung gibt es wohl keine sogenannten „Prostitutionsfahrzeuge“ oder „Prostitutionsveranstaltungen“ in Mecklenburg-Vorpommern. Keine einzige Betriebskonzeptvorlage wurde eingereicht.

Dies lässt darauf schließen, dass entweder fast keine Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern existiert oder die Prostitution im Verborgenen abgehalten wird. Lerche gab dazu eine Pressemitteilung heraus:

„Das noch relativ neue Bundes-Prostituiertenschutzgesetz brachte das Gegenteil von dem, was es bezwecken sollte – der Landesregierung liegen kaum Anmeldungen vor. Weitaus kenntnisloser ist sie im Bereich von Prostitutionsveranstaltungen oder Prostitutionsfahrzeugen. Bisher meldeten sich exakt null Betreiber an. Anscheinend sind das Gesetz und die Konzepte wirkungslos in Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei sollte durch das Gesetz der Menschenhandel unterbunden und die Würde von Sexarbeiterinnen geschützt werden. Wie eine zusätzliche bürokratische Hürde ausgerechnet kriminelles Verhalten unterbinden soll, ist schleierhaft. Dabei war es die damalige Familienministerin Manuela Schwesig, welche sich für das Gesetz aussprach. Dass eine Evaluation der Folgen bereits in Planung ist, kann nicht über die bereits bestehenden Mängel hinwegtäuschen. Wir fordern das Wirtschaftsministerium und Frau Schwesig auf, sich im Bundesrat für eine Überarbeitung des Gesetzes einzusetzen.“

Ist das Gesetz ohne Sinn?

Faktisch scheint das Gesetz, zumindest nach offiziellem Zahlenwerk, die Prostitution zu verhindern, nicht aber bürokratisch für Frauen zu verbessern. Die Nachfrage nach Prostitution dürfte sich allerdings, auch aufgrund des enormen Männerüberschusses in Mecklenburg-Vorpommern, nicht verringert haben. Das „älteste Gewerbe der Welt“ scheint sich nun eher außerhalb der Statistik abzuspielen. Sollte sich wirklich keine einzige Person in Mecklenburg-Vorpommern auf Sexparties oder in Fahrzeugen für Geld anbieten, dann sollte man sich aber die Frage stellen, wozu Ministerien zahlreiche Konzeptvorlagen erstellen und hochladen.

Allgemein, Deutschland, Kriminalität, M-V, Politik, Wirtschaft
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