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Schwerin (dpa)
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat mit Unverständnis darauf reagiert, dass Deutschland keine schärferen Regelungen für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten treffen will. «Man darf die gleichen Fehler nicht zweimal machen», warnte die SPD-Politikerin am Dienstag im Gespräch mit NDR Info. Auch im Sommer 2020 seien die Corona-Infektionszahlen niedrig gewesen. «Und dann ist durch Reiserückkehrer aus Risikogebieten das Virus wieder eingetragen worden», sagte die Schweriner Regierungschefin. Sie verstehe nicht, dass Bund und Länder aus diesen Erfahrungen keine Lehren zögen. «Unsere Regeln für Reiserückkehrer sind viel lascher als letztes Jahr im Herbst. Und wir wissen, es hat schon letztes Jahr im Herbst nicht gereicht», betonte Schwesig.
Die SPD-Politikerin hatte sich vor Beratungen des Bundeskanzleramtes mit den Ländern am Montag dafür starkgemacht, zum Schutz vor einer erneuten Zuspitzung der Corona-Lage die Einreiseverordnung zu ändern. Der Bund hatte sich nach dpa-Informationen dafür auch offen gezeigt, doch habe nur Mecklenburg-Vorpommern einen konkreten Vorschlag gemacht.
Demnach sollte ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen in einer Region wieder eine fünftägige Mindestquarantäne für Rückkehrer eingeführt werden. Erst, wenn auch ein zweiter Corona-Test negativ ist, sollte die Quarantäne aufgehoben werden. Bislang ist ein negativer Test unmittelbar nach der Rückkehr ausreichend. Dem Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns war aber offenbar kein anderes Land gefolgt, obwohl zuvor aus mehreren Ländern Forderungen nach schärferen Schutzmaßnahmen laut geworden waren.
Unter Hinweis auf die gerade weltweit um sich greifende Delta-Variante des Coronavirus mahnte Schwesig zu besonderer Vorsicht. Es müsse alles dafür getan werden, dass die hart erkämpften Lockerungen beibehalten werden können und nicht wieder Schließungen etwa von Kitas, Schulen oder Geschäften nötig werden. Schwesig erneuerte ihre Forderung, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, eigenständig zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, so lange der Bund sich dazu nicht entscheiden könne.