Am vergangenen Freitag wurden am Landgericht Rostock die Schlussplädoyers im Totschlag-Prozess um den ausreisepflichtigen Asylbewerber Oleh T. vorgetragen. Dieser gestand im Verlauf des Prozesses die sozial engagierte Rentnerin Erika H. aus Güstrow brutal mit einer Gartenschere umgebracht zu haben. Die schockierende Tat sorgte landesweit auch politisch für Entsetzen, weil eine zuvor geplante Abschiebung des vielfachen Straftäters geplatzt war.
Der Ukrainer stach 15 Mal zu
Der abgelehnte Asylbewerber Oleh T. hatte am 19. September 2019 das Haus des Opfers aufgesucht, um diese um Geld zu bitten. Nachdem ihm der Zutritt zunächst verwehrt wurde, drang er auf anderem Weg in das Haus ein und tötete die völlig hilflose Erika H. durch eine Gartenschere. Dabei stach er bestialisch mit mindestens 15 Stichen auf Kopf und Oberkörper ein und ließ diese blutüberströmt zum Sterben im Haus zurück.
Statt Reue zeigt Oleh T. aggressives Verhalten
Oleh T. trat im bisherigen Verlauf des Prozesses immer wieder aggressiv auf und musste zeitweise von bis zu sechs Justizbeamten unter Kontrolle gebracht werden. Am Tag der Schlussplädoyers durften Zuschauer des öffentlichen Prozesses zur Beruhigung des Angeklagten keine Fotos machen. Während der Schlussplädoyers gestikulierte T. wild in Richtung der Anwälte und beschwerte sich mehrfach über die nach seiner Ansicht viel zu hohen Strafforderungen. Laut Gutachten des vor Gericht angehörten Psychologen bestünde „eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für schwere Verbrechen.“
Familie fordert 15 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft forderte nach langen Ausführungen 12 Jahre Haft. Die beiden Nebenkläger, die den Ehemann und die Tochter von Erika H. vertraten, sprachen sich für 15 Jahre beziehungsweise lebenslange Haft aus. Die Verteidigung verwies auf den schwierigen Charakter von Oleh T. und dessen gestörtes Sozialverhalten. Vor diesem Hintergrund sollte das Gericht für die Haftzeit ein Resozialisierungsverfahren in Betracht ziehen. Das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts wird am kommenden Freitag, den 10. Juli, um 13 Uhr gesprochen.
Ukraine will von Oleh T. nichts mehr wissen
Vor Beginn der am Landgericht gehaltenen Schlussplädoyers gab der Vorsitzende Richter Goebels eine Meldung von Interpol Kiew wieder. Den deutschen Kollegen in Wiesbaden wurde nach Kenntnis des Gerichts mitgeteilt, dass die ukrainischen Behörden die Identität des Angeklagten Oleh T. nun nicht mehr bestätigen können. In einer Ende Mai veröffentlichten Pressemitteilung mit Bezug auf kritische Nachfragen der AfD-Landtagsfraktion hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) Maßnahmen angekündigt, die „die Beendigung des Aufenthalts für diese Personen zum Ziel haben.“