Müller verbietet AfD-Neutralitätsplattform: Holm weist ihn zurecht

Der Landesverband der AfD in Mecklenburg-Vorpommern hatte ein Kontaktformular nach dem Muster der AfD aus anderen Bundesländern auch für Mecklenburg-Vorpommern freigeschaltet. Laut Leif-Erik Holm, dem Landessprecher der AfD, ging es darum, Verletzungen der Neutralitätspflicht an Schulen zu lokalisieren. Die Plattform in Mecklenburg-Vorpommern soll nun aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten werden, so Heinz Müller (SPD), Datenschutzbeauftragter des Landes.

In einer Pressemitteilung teilt Müller mit: „Es darf nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden. […] Genau das ist die Aussage der hier zur Anwendung kommenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Selbstverständlich ist es die Aufgabe der Lehrer, für die Demokratie, das Grundgesetz und die darin gewährleistete Menschenwürde einzutreten. Dabei sollen sie keine Angst haben, von selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden. […] Der Landesverband der AfD erhebt in seinem Portal, anders als in seiner Pressemitteilung vom 2. September 2019 angegeben, nicht nur die personenbezogenen Daten der Schüler, die eine Meldung verfassen, sondern sammelt ganz gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als besondere Kategorie personenbezogener Daten steht die politische Meinung jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz. […] Ein Verbot war daher angebracht.“ Dabei verwies Müller auf die Artikel 5,6 und 9 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Bei der Verbotsverfügung handelt es sich um eine parteipolitisch motivierte Willkürentscheidung. Der SPD-Politiker Müller hat unter Ausblendung der Fakten das geliefert, was SPD-Bildungsministerin Martin bestellt hatte. Es handelt sich sichtbar um ein abgekartetes SPD-Spielchen.

Die Verfügung dient offensichtlich dazu, Schüler, Eltern und Lehrer einzuschüchtern, damit sie Verletzungen des Neutralitätsgebotes kritiklos über sich ergehen lassen. Hier wird versucht, einen Maulkorb zu erlassen, um mögliche Missstände an Schulen vertuschen zu können.

Leif-Erik Holm konterte kurz danach gelassen, ebenfalls per Pressemitteilung: „Um es nochmal ganz klar zu sagen: Wir widersprechen der Behauptung des Landesdatenschutzbeauftragten ganz entschieden, wir würden ‚gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer abfragen‘. Das ist falsch. Die politische Meinung der Lehrer interessiert uns nicht. Wir wollen aber, dass unseren Kindern die politische Meinung von Lehrern nicht aufgezwungen wird. Es geht einzig und allein um die Durchsetzung des sehr sinnvollen  Neutralitätsgebotes. Herr Müller selbst hat mit seiner Pressemitteilung übrigens gegen das Mäßigungsgebot verstoßen. Er nutzt staatliche Ressourcen seiner Behörde, um in den politischen Meinungskampf einzugreifen. Formulierungen wie etwa ‚selbsternannten AfD-Aufpassern‘ stehen einem reichhaltig aus Steuergeldern bezahlten Beamten nicht zu. Wir prüfen deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde.“

Bis zum 20.09.2019 soll die AfD nun ihr Portal schließen, sonst drohe ein Bußgeldbescheinigung, so Müller.

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