MV: AfD-Fraktion kritisiert parteinahe Richterwahl. 400 Mehrfachtäter in MV

Die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag kritisiert die Praxis der Richterwahl durch Parteien. Die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive wäre nicht gegeben. Die in voll entwickelten Demokratien übliche Gewaltenteilung wäre damit ausgehöhlt. Ein Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines in der Verfassung bereits vorgesehenen Richterwahlausschusses wurde von den anderen Parteien abgelehnt.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Unser Vorstoß zur Stärkung der Demokratie und Unabhängigkeit der Justiz wurde abgelehnt. Offenbar ist man nicht daran interessiert, die politische Einflussnahme von Parteien bei der Ernennung von Richtern einzudämmen.

Allein vor dem Hintergrund der Querelen um die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Rostock und der Versetzung des früheren Chefs der Staatskanzlei an das Oberlandesgericht ohne Ausschreibung sowie des Vorstoßes der Ministerpräsidentin, die Weiblichkeit als Auswahlkriterium stärker zu berücksichtigen, wäre die Einführung das richtige Signal gewesen. Doch schwebt Frau Schwesig wohl eher eine Frauenquote vor, als nach dem Prinzip der Bestenauslese zu handeln.“

Kuscheljustiz von Parteien bestimmt

Die von vielen Bürgern kritisierte Kuscheljustiz, die etwa kriminelle Ausländer immer wieder laufen lässt statt sie beim ersten Vergehen zu verhaften, einzusperren und abzuschieben, ist zum Teil durch parteinahe Richterwahl möglich geworden. Die unabhängige Wahl von Richtern, die das Recht im Sinne der Bürger mit harter Hand anwenden, ist eher die Ausnahme.

Die direkte Richterwahl durch Bürger wäre sehr viel sinnvoller.

Politisch zeugt u.a. das Additionsverbot von Straftaten verschiedener Deliktsbereiche davon, dass auch die Bundespolitik die Kriminellen lieber dutzende Straftaten begehen lässt statt diese konsequent wegzusperren. Das Additionsverbot verhindert, dass ein Verbrecher, der bereits schwere Körperverletzung begangen hat, gleichzeitig für Diebstahl oder Vergewaltigung verurteilt wird.

400 Mehrfachtäter mit syrischem oder irakischem Pass in MV

Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion halten sich in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 400 Mehrfachtäter mit syrischem oder irakischem Hintergrund auf. Eine Abschiebung dieser Straftäter findet bis heute nicht statt.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer, sagte:

„Die Zahlen zu den Mehrfachtätern zeigen auf, wie das fortgesetzte Asylchaos einen beispiellosen Verbrecherimport ermöglicht hat. Unser Land hat hunderte Personen aufgenommen, die mit fragwürdiger Identität unter den Schutzmantel unseres Aufenthaltsrechts geschlüpft sind und massenhaft Straftaten begehen. Das ist ein unerträglicher Zustand.

2014 konnte man die Mehrfachtäter noch an wenigen Händen abzählen. Mittlerweile wurden in den Jahren 2016 und 2017 allein in Mecklenburg-Vorpommern jeweils um die 400 Personen statistisch registriert. Dieser besorgniserregende Anstieg muss endlich aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.“

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