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Schwerin (dpa/mv)
Mecklenburg-Vorpommern zieht für künftige Wahlen und für die Parlamentsarbeit Konsequenzen aus der Corona-Pandemie. Für die am Mittwoch beginnende Plenarsitzung liegen dem Landtag in Schwerin ein Gesetzentwurf und ein Antrag vor, die kontaktarme Verfahren ermöglichen und somit auch einen höheren Infektionsschutz gewährleisten sollen. Im Extremfall soll eine Wahl auch ohne den Besuch eines Wahllokals, nur als Briefwahl möglich gemacht werden können. Dafür streben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes an. Um die verfassungsmäßigen Vorgaben etwa für Wahltermine einhalten zu können, soll es dem Innenministerium erlaubt werden, Sonderregelungen per Rechtsverordnung zu erlassen. Die nächste Landtagswahl findet planmäßig 2021 statt, vermutlich zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September. Der dazu nötige Beschluss steht aber noch aus.