Aus einer Polizeimeldung: Am 29.06.2020 gegen 02:55 Uhr ist es in der Strandstraße in Waren zu einem Angriff auf Rettungskräfte gekommen.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wurde eine Besatzung eines Rettungswagens gegen 02:55 Uhr in die Strandstraße gerufen, da sich dort angeblich eine hilflose, stark alkoholisierte Person auf der Straße befinden sollte. Bei der vermeintlich hilflosen, alkoholisierten Person, dem späteren Beschuldigten, handelte es sich um einen 17-jährigen afghanischen Jugendlichen. Als die Rettungssanitäter vor Ort eintrafen, befanden sich neben dem Beschuldigten noch zwei seiner Freunde im Alter 19 (syrischer Nationalität) und 21 Jahren (bislang unbekannter Nationalität) mit einem Pkw BMW sowie die Freundin des Beschuldigten, eine 16-jährige Deutsche, vor Ort.
Noch bevor die beiden Rettungssanitäter sich um den Beschuldigten kümmern konnten, gingen die zwei Freunde auf die Sanitäter los, um eine Untersuchung bei dem 17-Jährigen zu verhindern. Sie forderten die Retter auf wieder wegzufahren.
Einer der Sanitäter versuchte daraufhin die Freundin des vermeintlich hilflosen 17-Jährigen zur Sache zu befragen, woraufhin dieser äußerst aggressiv reagierte und gar nicht so hilflos war, wie es zunächst wirkte. Er ging auf den 45-jährigen Rettungssanitäter los und schlug ihm unvermittelt mit der Fauste ins Gesicht und verletzte ihn. Die Freunde drängten sich daraufhin zwischen den Beschuldigten und den Geschädigten und forderten die Besatzung des Rettungswagens erneut auf wegzufahren. Den alarmierten Beamten des Polizeihauptreviers Waren gelang es die Situation vor Ort zu klären und die Personen voneinander zu trennen. Der Beschuldigte war während des gesamten Einsatzes verbal sehr aggressiv. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,48 Promille. Da der Beschuldigte weder hilflos noch verletzt war und sich auch nicht behandeln lassen wollte, wurde er nach Feststellung seiner Identität und nach der Erteilung eines Platzverweises vor Ort entlassen.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des tätlichen Angriffs und Körperverletzung wurden aufgenommen und dauern an.