SCHWERIN. Die Vorsitzende der Linksfraktion im Schweriner Landtag, Simone Oldenburg, hat eine juristische Niederlage gegen die AfD kassiert. Die Linken-Politikerin wollte der Partei gerichtlich verbieten, ihr eine faschistische Gesinnung zu unterstellen. Nun hat die Politikerin ihren Antrag auf Erlass einer entsprechenden Einstweiligen Anordnung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgezogen, obwohl sie in den vorherigen Instanzen gewonnen hatte.
AfD-Landeschef Leif-Erik Holm zeigte sich erfreut über Oldenburgs Klagerückziehung. „Das Ganze ist ein klarer Erfolg für die AfD und vor allem für die Meinungsfreiheit. Frau Oldenburg ist krachend damit gescheitert, der AfD einen Maulkorb zu verpassen und muss künftig damit leben, dass man ihr sehr wohl eine faschistische Gesinnung attestieren darf“, sagte der 49-jährige Bundestagsabgeordnete. Es sei vielsagend, wenn „ausgerechnet die Linke, die sonst jeden kritischen Bürger mit der Nazikeule erschlagen will, wie eine beleidigte Leberwurst reagierte und juristische Extrawürste gebraten haben wollte“, kritisierte Holm.
Wichtig sei vor alle, dass der „billigen Diffamierungstechnik der Konkurrenz gegenüber der AfD“ jetzt erfolgreich der Spiegel vorgehalten worden sei. „Die Altparteien sollten dringend darüber nachdenken, ob sie die politische Debatte weiter mit Sprechverboten, Maulkörben und sozialer Ausgrenzung vergiften wollen. Wo das am Ende hinführt, hat Frau Oldenburg jetzt ja gesehen“, betonte der AfD-Landeschef.
Hintergrund der Debatte war eine Pressemitteilung der AfD-Landtagsfraktion in der Oldenburg eine faschistische Gesinnung attestiert wurde. Oldenburg verklagte jedoch die Landespartei, die diese Mitteilung auf ihrer eigenen Seite veröffentliche. Warum Oldenburg nicht gegen AfD-Landtagsfraktion selbst klagte, ist unklar.