Aus einer Polizeimeldung: Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Polizei und der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde bekannt, dass der in Greifswald lebende 41-jährige Beschuldigte ein weiteres Kind in der Hansestadt missbraucht haben könnte.
Durch das Amtsgericht Freiburg wurde ein Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten erlassen. Die Maßnahmen sollten zur Auffindung von Beweismitteln und zur Identifizierung des möglicherweise weiteren geschädigten Kindes führen.
Am 18.12.19 wurde der Beschluss unter Führung der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Anklam mit insgesamt 24 Beamten in der Greifswalder Südstadt vollstreckt. Da durch voraufklärende Ermittlungen bekannt war, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen sogenannten Reichsbürger handelt, wurde für die Durchsuchung das SEK M-V hinzugezogen.
Während der Durchsuchung wurden diverse Beweismittel (z.B. Speichermedien, Computer) aufgefunden und sichergestellt. Diese müssen noch ausgewertet werden. Darüber hinaus wurde in der Wohnung eine Indoor-Hanfplantage festgestellt. Die etwa 70 Cannabis-Pflanzen wurden beschlagnahmt. Das Fachkommissariat für Rauschgiftdelikte der KPI hat hier die weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln übernommen. Auch Bargeld in Höhe von über 2000 EUR wurde im Rahmen der Vermögensabschöpfung beschlagnahmt.
Den Ermittlern gelang es im Laufe des Tages auch, das Kind zu identifizieren, welches möglicherweise missbraucht wurde. Es handelt sich um ein achtjähriges Mädchen aus Greifswald. Das Kind konnte inzwischen aufgesucht und zusammen mit seiner Mutter altersgerecht befragt werden. In den Aussagen belastete das Kind den 41-jährigen Beschuldigten schwer.
Das Verfahren zum Nachteil der Achtjährigen wurde von dem Freiburger Verfahren abgetrennt und durch die Staatsanwaltschaft Stralsund übernommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den 41-Jährigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Der Haftbefehl wurde erlassen und der Beschuldigte in eine JVA verbracht.